KaninchenInfo EU


 

Aktuelles und Vermischtes

In dieser Rubrik werden diverse Themen kurz abgehandelt.


 

13.08.2022:

Informationsabend Artgerechte Haltung von Kaninchen
am 29.09.2022, 06.10.2022 und 13.10.2022 im Tierheim Bremen.

 

Nach langer Zeit sind nun endlich wieder Veranstaltungen in Präsenz möglich.

Für Kaninchenhalter und solche, die es gerne werden möchten, bietet KaninchenInfo EU wieder einen Informationsabend über die Bedürfnisse von Kaninchen, ihre richtige Ernährung sowie das Verstehen ihres typischen Verhaltens an. Aber auch der erfahrende Kaninchenhalter oder Tierpfleger erfährt hier sicherlich so manches neue über diese entzückenden Langohren.

Teil 1: Donnerstag, 29.09.2022, 18:00 Uhr bis 21.00 Uhr

Teil 2: Donnerstag, 06.10.2022, 18:00 Uhr bis 21.00 Uhr

Teil 3: Donnerstag, 13.10.2022, 18:00 Uhr bis 21.00 Uhr.

Die einzelnen Veranstaltungen können komplett, aber auch einzeln besucht werden.

 

Veranstaltungsort:

Tierheim Bremen
Hemmstraße 491
28357 Bremen

 

Anmeldung über info@kanincheninfo.eu

 

 

Bitte auch gerne die Einladung an andere interessierte Personen weitergeben.

 

 

Angesichts der nach wie vor hohen Infektionszahlen empfiehlt KiEU aber dringend, auch weiterhin vorsichtig zu sein, sich solidarisch mit vulnerablen Personen zu zeigen sowie in Situationen, in denen viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, eine FFP2-Maske zu tragen.

Ebenso verringert eine vollständige dreifache Impfung deutlich das Infektionsrisiko. KiEU bittet darum, sich impfen zu lassen, falls dies noch nicht geschehen ist.

Denn die Impfung ist und bleibt der beste Schutz gegen einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Corona-Infektion.

Die Booster-Impfung macht einen erheblichen Unterschied sowohl beim Infektionsschutz als auch beim Krankheitsverlauf.


 

22.04.2020:

Neuer Impfstoff Nobivac® Myxo-RHD PLUS verfügbar

Zwischenzeitlich ist der neue Impfstoff Nobivac Myxo-RHD PLUS verfügbar.

Im Gegensatz zum Vorgänger (Nobivac Myxo-RHD), schützt er nicht nur vor Myxomatose und RHDV-1, sondern auch vor RHDV-2.

Sein Vorgänger, Nobivac Myxo-RHD (also ohne RHDV-2-Komponente) wird nicht mehr produziert werden.

Kaninchen, die aktuell über einen Impfschutz gegen Myxomatose, aber keinen vollständigen Impfschutz gegen RHDV-1 und RHDV-2 verfügen, müssen bei ihrer ersten Impfung mit Nobivac Myxo-RHD PLUS zusätzlich mit einem Impfstoff gegen RHDV-1 / RHDV-2 (z. B. Filavac) geimpft werden. Die Folgeimpfungen können dann mit Nobivac Myxo-RHD Plus erfolgen.

Kaninchen, die erstmalig geimpft werden, können bereits von Beginn an mit Nobivac Myxo-RHD Plus geimpft werden. Gleiches gilt für Kaninchen mit bestehendem RHDV-1 und RHDV-2 Schutz, oder bestehendem Myxomatose, RHDV-1 und RHDV-2 Schutz.

  Impfstatus: Immunantwort: Aktuelle Impfung: Folgeimpfung:
Keine bisherige Impfung: Nobivac Myxo-RHD Plus. Nobivac Myxo-RHD Plus.
Nur gegen Myxomatose geimpft (oder überstandene Myxomatoseinfektion):     Nobivac Myxo-RHD Plus und ein Impfstoff gegen RHDV-1 und RHDV-2. Nobivac Myxo-RHD Plus.
Gegen Myxomatose und RHDV-1 geimpft:   Nobivac Myxo-RHD Plus und ein Impfstoff gegen RHDV-2. Nobivac Myxo-RHD Plus.
Gegen Myxomatose, RHDV-1 und RHDV-2 geimpft: Nobivac Myxo-RHD Plus. Nobivac Myxo-RHD Plus.
Nur gegen RHDV-1 und RHDV-2 geimpft: Nobivac Myxo-RHD Plus. Nobivac Myxo-RHD Plus.

 

Es handelt es sich wiederum um einen Vektorimpfstoff, d. h. er verbindet die Vorteile von Lebendimpfstoffen hinsichtlich einer schnellen und lang anhaltenden Immunität mit einer guten Sicherheit. Deswegen schützt dieser Impfstoff ein Jahr lang vor Infektionen und muss nicht halbjährlich aufgefrischt werden.

Geimpft werden kann ab der 5. Lebenswoche, eine Immunität ist nach 3 Wochen aufgebaut.

 

Warum wir diesen Impfstoff empfehlen:

Die Produktion der meisten Impfstoffe gegen Myxomatose, RHDV-1 und RHDV-2 erfordert, gesunde Kaninchen künstlich zu infizieren um anschließend der Impfstoff aus deren Leber zu gewinnen.

Für circa 30.000 Impfdosen wird hierzu ein Kaninchen infiziert und getötet.

 Nobivac Myxo-RHD PLUS ist wie sein Vorgänger ein Vektorenimpfstoff, d. h. er enthält einen abgeschwächten Stamm des Myxoma-Virus, der genetisch so verändert wurde, dass er ein Protein (Eiweiß) des RHD-Virus herstellen kann.

Wenn es Kaninchen verabreicht wird, erkennt deren Immunsystem die Myxoma- und RHD-Materialien als „fremd" und produziert entsprechende Antikörper.

Deshalb sollte man nach Möglichkeit zu dem Impfstoff NOBIVAC Myxo-RHD PLUS wechseln, er schützt vor RHD, RHD2 und Myxomatose, ohne dass andere Kaninchen leiden müssen und getötet werden.


 

09.04.2020:

Vom Schein und Sein des "Internet Tierschutzes"

Immer wieder stößt man im Internet auf so genannte "Tierretter" und "Experten", die sich mit großem Getöse dort in Foren etc. inszenieren.

Mit fachlicher Kompetenz ist es meist nicht weit her und statt sachkundiger Betreuung der Tiere, wird sich in den sozialen Netzwerken auf Kosten der Tiere selbst inszeniert.

So erreichen uns immer wieder Mails, in denen uns geschildert wird, welch abstruse Ratschläge dort kursieren und wie es teilweise um die Fürsorge für die Tiere bestellt ist.

So erreichte uns unter anderem folgende Mail:

"im XXX haben wir uns noch 1 Häsin angesehen, die etwa 6-7 Jahre alt ist und vor ca. 2 Wochen dort abgegeben wurde. Die Vermittlerin hatte allerdings überhaupt keine Hintergrundinformationen, obwohl die Häsin bei einer Familie in Horn-Lehe gelebt hatte.

So gibt es keinen Impfpass und sie konnte mir keine Auskunft über Impfungen geben bzw. hatte das bei der Übergabe nicht erfragt.

Die Häsin war mit anderen Kaninchen im Stall und folglich nicht in Quarantäne.

Auch kannte sie den bisherigen Namen des Kaninchens nicht. Darüber hinaus musste sie erst einmal nachsehen, welches Geschlecht die Zwergkaninchen haben. Es schien, als ob das Leben vorher keine Relevanz hatte. Für mich war es leider nicht ausreichend vertrauenswürdig."

 

Unser Kommentar:

"Es lassen Schein und Sein sich niemals einen, nur Sein allein besteht durch sich allein.
Wer etwas ist, bemüht sich nicht zu scheinen. Wer scheinen will, wird niemals etwas sein."
Friedrich Rückert

 

Von daher noch einmal der ausdrückliche Hinweis, bitte niemals Tipps und Ratschläge so genannter "Experten" aus Internetforen zu befolgen und hier auch bei Vermittlung von Langohren einen kritischen Blick zu werfen.

 

Ein etwas ausführlicherer Artikel zu Internetforen und sozialen Netzwerken findet sich hier.


 

21.03.2020:

Besteht durch das aktuelle Coronavirus (SARS-CoV-2) eine Gefahr für unsere Kaninchen?

Derzeit erreichen uns sehr viele Anfragen bezüglich des Corona-Virus und dessen Risiken für Kaninchen.

Das ist aktuellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO zufolge eher unwahrscheinlich. Sie geht davon aus, dass sich sowohl Kaninchen, als auch Hunde und Katzen nicht infizieren können, rät jedoch dazu, sich nach Tierkontakt die Hände mit Seife zu waschen.

Zwar wurde bei einem Hund, dessen Halter an dem Virus erkrankt ist, der Coronavirus an der Schnauze „schwach positiv“ nachgewiesen, bisher nehmen Wissenschaftler jedoch an, dass er dort zufällig gewesen sein könnte und Heimtiere für die Übertragung auf den Menschen keine Rolle spielen, sowie auch selbst nicht daran erkranken. Auch für die üblichen Haustiere wird dies angenommen.

Zwar gibt es andere Coronaviren, die für Haustiere gefährlich werden können, diese verursachen jedoch ganz andere Erkrankungen und haben nichts mit dem aktuellen Virus zu tun.

So gibt es innerhalb der Coronaviren auch das Rabbit Coronavirus (RbCV) *1, dieses ist aber für die als Heimtier gehaltenen Langohren nicht relevant und hat zu dem SARS-CoV-2 keinen Bezug.

Allgemein ist natürlich nicht auszuschließen, dass ein Virus mutieren und auch für andere Tiere gefährlich werden kann, allerdings gibt es dafür bis heute keine Hinweise.

Deshalb kann man davon ausgehen, dass unsere Kaninchen nicht vom Coronavirus gefährdet sind.

Jeweil aktuelle Informationen finden sich hier:

https://www.idexx.de/de/veterinary/reference-laboratories/coronavirus-diagnostic-update

 

*1) Cavanagh, D. (1990). Coronaviruses and their Diseases (Advances in Experimental Medicine and Biology) 1990th Edition. New York: Plenum Press.


 

01.03.2020:

Neuer RHDV-2 Sammelimpftermin mit Filavac RHD K C+V am

20.03.2020 in 28844 Weyhe.

Für Freitag, den 20. März 2020 ist ab 17.00 Uhr wieder ein Sammelimpftermin mit Filavac RHD K C+V gegen RHDV-2 geplant.

Mit diesem Impfstoff wurden bereits im Herbst 2016 insgesamt 120 Kaninchen und im Frühjahr 2017 noch einmal 81 Kaninchen aktiv immunisiert, alle Tiere, darunter diverse Schnupfen- und E. c. Erregerträger, haben die Impfung gut vertragen und keine Nebenwirkungen gezeigt.

Seit Zulassung des Impfstoffes in Deutschland wurden im Jahre 2018 insgesamt 108 Kaninchen und im Jahre 2019 insgesamt 63 Kaninchen geimpft, die ebenfalls die Impfung gut vertragen haben.

 

Bei Interesse bitte eine kurze Mail an rhd2@kanincheninfo.eu senden.


 

25.12.2019:

Aufruf zur Demo "Wir haben es satt" am 18.01.2020 in Berlin.

2020 stehen wichtige Entscheidungen an: Doch ob EU-Agrarreform, Mercosur-Abkommen oder Klimaschutz - die Bundesregierung handelt nicht oder nur schwach und wertvolle Zeit verrinnt.

 

Deshalb gehen viele engagierte Menschen aus allen Gesellschaftsschichten einmal mehr auf die Straße - zusammen mit Bäuerinnen und Bauern, vielen weiteren Tier-, Umwelt- und Naturschützer*innen, Imker*innen, Gärtner*innen, dem Lebensmittelhandwerk, Aktiven der Entwicklungszusammenarbeit und kritischen Verbraucher*innen.

Weitere Infos unter https://www.wir-haben-es-satt.de/


 

14.12.2019:

Neuer Impfstoff mit Myxomatose, RHDV-1 und RHDV-2 Komponente bald verfügbar.

Im November hat die Europäische Arzneimittel-Agentur (European Medicines Agency, EMA) dem Impfstoff Nobivac Myxo-RHD PLUS der Firma InterVet die Zulassung in der EU erteilt.

Der Impfstoff wurde von der Forma MSD Animal Health auf dem Kaninchen und Nager Symposium am 30. November 2019 in Arnheim vorgestellt und wird daher in absehbarer Zeit auch in Deutschland verfügbar sein.

Der Impfstoff enthält geringe Mengen abgeschwächter Formen des Myxomatose Virus, welche so verändert wurden, dass sie außerdem Proteine aus der äußeren Hülle von entweder RHDV-1 oder RHDV-2 produzieren können.

Wird ein Kaninchen hiermit geimpft, erkennt das Immunsystem die im Impfstoff enthaltenen abgeschwächten Viren entsprechend als „körperfremd“ und bildet entsprechende Antikörper.

Eine Impfung ist ab einem Alter von 5 Wochen möglich, der Beginn der Immunität liegt bei 3 Wochen und der Impfschutz liegt bei 12 Monaten.


 

12.11.2019:

Aufruf zur Demo gegen Tierversuche am 16.11.2019 in Hamburg.

Fixierte und verängstigte Affen, Hunde in blutverschmierten Zwingern und Katzen im Müllsack – nicht nur solche Bilder wurden im Oktober 2019 dank der Arbeit des Vereins SOKO Tierschutz e.V. veröffentlich.

Dieser hatte mehrere Monate einen Mitarbeiter in das Tierversuchslabor LPT vor Hamburg eingeschleust und erschreckende Zustände vor Ort dokumentiert. Die Gewalt gegen Tiere, aber auch die Tierversuchspraktiken selbst sind für jeden von uns nur schwer zu ertragen.

Vor Behörden versteckte Kaninchen des LPT

Quelle: https://www.soko-tierschutz.org/chronik

Im Oktober gingen schon mehr als 7.000 Menschen aus ganz Deutschland in Hamburg auf die Straße, um gegen Tierversuche und für die Schließung des LPT zu demonstrieren.

Am 16. November 2019 soll ab 14 Uhr vor dem Hauptbahnhof in Hamburg eine weitere Demo starten und wir bitten alle Menschen mit Verantwortungsgefühl, den Protest zu unterstützen, um ein deutliches Zeichen gegen Tierversuche zu setzen.

Fast 3 Millionen Tiere werden jährlich in Tierversuchen eingesetzt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass wir in der heutigen Zeit noch so furchtbare Versuche an fühlenden und liebenden Geschöpfen durchführen.

Sagt es weiter und macht Werbung für die Demo.


 

01.11.2019:

SAVE THE DATE – Internationaler Klimastreik am 29. November.

Anfang Dezember treffen sich Politiker*innen aller UN-Staaten auf der Weltklimakonferenz, um die Einhaltung der internationalen Klimaziele zu überprüfen.

 

Am 29. November, dem Freitag vor dem Beginn der Klimakonferenz, sind in über 300 Städten Aktionen geplant.

 

 

Schließ Dich einer an oder organisiere eine eigene!

 

https://fridaysforfuture.de/neustartklima


 

05.10.2019:

Neues Merkblatt der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) zur tierschutzgerechten Kaninchenhaltung.

Am 23. September 2019 hat die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT), das neu formuliertes Merkblatt 157 zur artgerechten Kaninchenhaltung veröffentlicht.


Download des Merkblatts

Es ist sehr präzise formuliert und weist eine sehr hohe Informationsdichte auf, so das alle für eine artgerechte Kaninchenhaltung erforderlichen Informationen enthalten sind.

Was dieses Merkblatt aber zu etwas Besonderem macht, ist die Tatsache, dass es sich hier keinesfalls "nur" um ein weiteres gutes Informationsblatt zur artgerechten Haltung von Kaninchen handelt, wie sie auch von vielen Tierheimen, Tierschutzorganisationen und durch KaninchenInfo EU veröffentlicht werden.

Hier handelt es sich um die Auslegung bestehender Gesetze, insbesondere die Anforderungen des § 2 TierSchG durch ein Expertengremium, dessen Auffassung als Stand der Wissenschaft in Tierschutzfragen anerkannt wird.

So nehmen die TVT-Merkblätter häufig einen Leitliniencharakter an und werden bei der rechtlichen Beurteilung von Tierhaltungsformen durch Veterinärämter und Gerichte herangezogen!

Das bringt insbesondere der Satz „Wir möchten darauf hinweisen, dass es in der Zuständigkeit der jeweiligen Behörde steht, hier angemessene Übergangsfristen etc. zu gewähren.“ klar zum Ausdruck.

Das ist zwar nun kein „Das tritt nach meiner Kenntnis… ist das sofort, unverzüglich“, aber mittel bis langfristig wird diese Darstellung der Bedürfnisse von Kaninchen vor dem Hintergrund der Anforderungen des § 2 TierSchG von immer mehr Veterinärämtern und Gerichten als Grundlage für die rechtliche Bewertung einer Haltung herangezogen werden.

In deutschen Haushalten vegetieren immer noch zehntausende dieser Tiere unter absolut inakzeptablen Lebensbedingungen vor sich hin, oder werden von Zucht- und Rasseideologen in Buchten und Ställe gepfercht.

Daher ist dieses Merkblatt ein wichtiger Schritt, damit auch Kaninchen endlich eine artgerechte Haltung zugestanden wird, in der sie ihre arteigenen Bedürfnisse ausleben können.


 

05.09.2019:

Neuer RHDV-2 Sammelimpftermin mit Filavac RHD K C+V am

25.10.2019 in 28844 Weyhe.

Für Freitag, den 25. Oktober 2019 ist ab 17.00 Uhr wieder ein Sammelimpftermin mit Filavac RHD K C+V gegen RHDV-2 geplant.

Mit diesem Impfstoff wurden bereits im Herbst 2016 insgesamt 120 Kaninchen und im Frühjahr 2017 noch einmal 81 Kaninchen aktiv immunisiert, alle Tiere, darunter diverse Schnupfen- und E. c. Erregerträger, haben die Impfung gut vertragen und keine Nebenwirkungen gezeigt.

Seitdem lassen wir alle unsere Schützlinge entsprechend impfen und raten auch jedem Halter zur Impfung seiner Langohren.

Zwischenzeitlich ist der Impfstoff zwar in Deutschland zugelassen und als Einzeldosis verfügbar, allerdings ist die Impfung für den einzelnen Halter bei Verwendung einer 50er Dosis erheblich günstiger.

 

Bei Interesse bitte eine kurze Mail an rhd2@kanincheninfo.eu senden.


 

06.04.2019:

Europawahl am 26. Mai 2019.

In Am Sonntag, den 26. Mai 2019 findet in Deutschland die Europawahl statt.

Mit ihrer Stimme wählen die Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten der EU alle fünf Jahre ihre Abgeordneten. Sie entscheiden über die Zusammensetzung des Parlaments, dessen wichtigste Aufgabe die europäische Gesetzgebung ist. Das Europäische Parlament wählt die Präsidentin bzw. den Präsidenten der Europäischen Kommission und entscheidet mit seiner Zustimmung auch über die Mitglieder des Kommissionskollegium.

Warum ist die Europawahl 2019 wichtig?

Die Abgeordneten des EU-Parlaments in Straßburg vertreten die Interessen der europäischen Bürger – also von derzeit mehr als 500 Millionen Menschen. Der Einfluss der EU-Parlamentarier auf unseren Alltag ist nicht immer augenfällig, da die Themen nicht landesspezifisch, sondern länderübergreifend sind. Unser Europaparlament, das bei der Europawahl 2019 neu zusammengesetzt wird, erlässt zusammen mit der EU-Kommission und dem Ministerrat Gesetze, die für die gesamte EU (oder mehrere EU-Länder) gelten. Die Währungsunion mit dem Euro, Arbeitnehmerfreizügigkeit und Anerkennung von Abschlüssen im europäischen Ausland sind nur einige Beispiele.

Als ganz konkretes und gerade für Kaninchenhalter sehr wichtiges Beispiel für die positive Auswirkung der europäischen Zusammenarbeit sei hier einmal die Zulassung des Filavac Impfstoffes gegen das RHDV-2 Virus erläutert.

2011 wurde erstmalig in Frankreich eine mutierte Variante des RHD Erregers entdeckt, gegen den die bisherigen Impfstoffe keinerlei Wirkung zeigten. Es folgte eine rasche Verbreitung und der Ausbruch dieser Viruserkrankung hat unendlich vielen Kaninchen das Leben gekostet und zu einem qualvollen Tod geführt.

Die französische Firma Filavie entwickelte einen Impfstoff, der seine Zulassung in Frankreich erhielt und mit dem bereits viele französische Tierärzte positive Erfahrungen machten, allerdings durfte dieser Impfstoff mangels Zulassung in Deutschland nicht verwendet werden.

Gemäß § 11 Absatz 6 Nr. 2 TierGesG bestand jedoch die Möglichkeit, Impfstoffe, die RHDV-2 Impfantigen enthielten und im Ausland für die entsprechende Indikation zugelassen waren, per Ausnahmegenehmigung anzuwenden. Dies musste allerdings vom behandelnden Tierarzt bei der jeweils zuständigen obersten Landesbehörde entsprechend beantragt werden. In Kooperation mit unserer bestandsbetreuenden Tierärztin organisierten wir hier zwei Impfaktionen, das Verfahren war jedoch langwierig, Halter mussten namentlich benannt werden, Einwilligungserklärungen für jeden Halter mussten vorbereitet werden und aufgrund der Zuständigkeit der jeweiligen Landesbehörde waren aufgrund unserer regionalen Lage jeweils ein Antrag für das Land Niedersachsen und das Land Bremen zu stellen.

Umso wichtiger war es, schnellstmöglich zu einer nationalen Zulassung des Impfstoffes zu gelangen, allerdings ist ein Zulassungsverfahren nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) und der Tierimpfstoff-Verordnung sehr langwierig.

Damit der Impfstoff der Firma Filavie die nationale (deutsche) Zulassung erhalten konnte, wurde das Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung (englisch: Mutual Recognition Procedure, MRP, MR-Verfahren) gewählt.

Voraussetzung für das MR-Verfahren ist, dass für einen Impfstoff bereits eine gültige Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat (hier Frankreich) vorliegt. Im Rahmen dieses MR-Verfahrens prüft das Paul-Ehrlich-Institut dann im ersten Schritt die vorliegenden Bewertungsberichte zur Qualität, die Unbedenklichkeit sowie die Umweltverträglichkeit und Wirksamkeit des Tierarzneimittels um eine nationale Zulassung nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) und der Tierimpfstoff-Verordnung erteilen zu können.

Dank des Verfahrens der gegenseitigen Anerkennung konnte hier zum Glück recht schnell eine nationale Zulassung erteilt werden, da dies in Verbindung mit den hierfür vorgesehenen Vorschriften der europäischen Richtlinie 2001/82/EG (Gemeinschaftskodex für Tierarzneimittel) geschehen konnte.

So konnte relativ schnell der Impfstoff flächendeckend in Deutschland verfügbar gemacht werden, während ohne gemeinschaftliches europäisches Handeln der Impfstoff sicherlich noch im nationalen Zulassungsverfahren wäre und ungeschützte Kaninchen qualvoll verenden würden.

Entsprechend wichtig ist es, sich an der Wahl zu beteiligen und mit der Stimme für eine der sich zu Europa und zur Demokratie bekennenden Parteien sich zu unserem Europa zu bekennen.


 

02.03.2019:

Schülerproteste in Hamburg.
Mit Greta Thunberg fürs Klima.

In Hamburg haben Schüler erneut gegen den Klimawandel protestiert, diesmal unter Beteiligung der jungen Aktivistin Greta Thunberg.

Die 16-jährige Schwedin nahm erstmals an den Kundgebungen in Deutschland teil.

Gemeinsam mit bis zu 4.000 Schülerinnen und Schülern ging sie für eine bessere Klimapolitik auf die Straße.

Fridays for Future: Die schwedische Aktivistin Thunberg beim Klimaprotest in Hamburg (imago)

Vor rund einem halben Jahr hatte sie alleine vor dem Reichstag in Stockholm damit begonnen, stärkere Klimaschutzbemühungen zu fordern.

Inzwischen hat sie in vielen Staaten Nachahmer gefunden, zehntausende Jugendliche demonstrieren seit einigen Wochen in Deutschland immer freitags.

 

Das Engagement beeindruckt und findet unsere vollste Anerkennung und Unterstützung, denn letztendlich kämpfen die Kinder und Jugendlichen für ihre Zukunft, da sie die Hauptleidtragenden des Klimawandels sein werden.

Interessant ist hier die Kritik, das die Demonstrationen während der Schulzeit stattfinden, die ausgerechnet aus den Kreisen kommt, die sich hinsichtlich der Themenkomplexe "Klimawandel", "Umweltschutz", "Naturschutz" etc. nicht sonderlich kreativ hervorgetan haben.

Hier wäre man sicherlich gut beraten, anstelle der morgigen Aktienkurse von Konzernen einmal das berechtigte Anliegen einer bald wahlberechtigten Generation in den Fokus der eigenen Überlegungen und Handlungen zu nehmen.

 

Wir sollten froh sein, dass sich junge Menschen selbst bei Kälte uns strömenden Regen für ihre Zukunft und für die Demokratie einsetzen.

 

Denn Greta Thunberg hat vollkommen Recht, wenn sie die einfache Frage aufwirft:

"Why should I be studying for a future that soon may be no more, when no one is doing anything to save that future?"

 

Mehr Informationen hier:

https://fridaysforfuture.de


 

05.02.2019:

Neuer RHDV-2 Sammelimpftermin mit Filavac RHD K C+V am

08.03.2019 und am 10.05.2019 in 28844 Weyhe.

 

Für Freitag, den 08. März 2019 und Freitag, den 10. Mai 2019 ist ab 17.00 Uhr wieder ein Sammelimpftermin mit Filavac RHD K C+V gegen RHDV-2 geplant.

Mit diesem Impfstoff wurden bereits im Herbst 2016 insgesamt 120 Kaninchen und im Frühjahr 2017 noch einmal 81 Kaninchen aktiv immunisiert, alle Tiere, darunter diverse Schnupfen- und E. c. Erregerträger, haben die Impfung gut vertragen und keine Nebenwirkungen gezeigt.

Seit dem lassen wir alle unsere Schützlinge entsprechend impfen und raten auch jedem Halter zur Impfung seiner Langohren.

Zwischenzeitlich ist der Impfstoff zwar in Deutschland zugelassen und als Einzeldosis verfügbar, allerdings ist die Impfung für den einzelnen Halter bei Verwendung einer 50er Dosis erheblich günstiger.

 

Bei Interesse bitte eine kurze Mail an rhd2@kanincheninfo.eu senden.


 

22.01.2019:

Wir trauern um Horst Stern.

Der Journalist und Umweltaktivist ist am 17. Januar 2019 im Alter von 96 Jahren gestorben.

Er hatte mit anderen Aktivisten den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland gegründet.

Obwohl seine Mahnungen fast 40 Jahre alt sind, an Aktualität haben sie leider nichts verloren und mit eindrucksvollen Filmaufnahmen und Kommentaren hatte er in den 1970er Jahren in seiner Fernsehserie „Sterns Stunde“ vor einem gedankenlosen Umgang mit der Natur gewarnt und Missstände aufgedeckt.

Diese Serie – im Gegensatz zu damals wie heute teils idyllisch verklärenden Tierserien – war darauf ausgelegt, keine niedlichen Tierchen vorzuführen, sondern dem Zuschauer manchmal schonungslos einen Spiegel vorzuhalten, auf dass er sein eigenes Verhältnis zum entsprechenden Objekt hinterfrage.

Zu den Besonderheiten seiner Sendung gehörte die Tatsache, dass Stern nur aus der heimischen Tierwelt berichtete und meist griff er unbequeme Themen auf, wie falsch verstandene Tierliebe, Tierversuche, Fehler bei Haltung und Pflege, oder Tierquälerei in der Nutztierhaltung. Aber er versuchte auch Vorurteilen zu begegnen, wie mit seinem Zweiteiler über Spinnen.

So zeigte ein Bericht über Krabbenzuchtstätten in Asien, mit welchen Mengen von Medikamenten sie gefüttert und wie sie gehalten wurden. Oder wie Pferde „gebrochen“ werden, damit sie über Hindernisse springen.

Das besondere an seinen Sendungen war, dass sie Tiere nicht nach menschlichem Renditedenken als „Nutztier“ oder nach ihrer Niedlichkeit als “Kuscheltier“ bewertet sehen wollte, sondern sie konsequent als Teil der Natur verstanden wissen wollte.

Mir selber sind seine Filme noch aus der Kindheit bekannt und haben zu einem bis heute anhaltenden kritischen Hinterfragen des menschlichen Umgangs mit Tieren angeregt.

In einem Interview Mitte der Neunzigerjahre wirkte er resigniert: Er habe seine hochgesteckten Ziele nicht erreicht. „Nichts hat sich geändert. Die Legebatterien sind nicht kleiner geworden, die Kälber stehen noch in der Dunkelbox, die Tierquälerei hat sogar zugenommen."

 

„Bemerkungen über das Pferd“: Mit dieser Episode begann die TV-Serie „Sterns Stunde“ und der Autor ging gewohnt kritisch an das Thema heran.

Bei Rennpferden gewinne etwa immer das Pferd, „das am besten davonlaufen kann“.

"Ohne den Fluchttrieb des Pferdes wären Galopprennen niemals möglich. Es ist die kollektive Panik, die das Pferd vorwärts reitet, nicht hat der Jockey"

 

 

Dokumentationen reales Tierelendes, so das Töten von Küken.

"Giftiges Kohlensäuregas löst das Problem. Die kleinen Kadaver holen sich dann Schweinemästereien und Falkenhöfe."

 

 

„Kurz und beschissen“: So soll Horst Stern das Leben der Millionen Hennen in Legebatterien einmal umschrieben haben, dass er auch in „Sterns Stunde“ ungeschönt zeigte.

"Ich war der Erste, der diesem Volk gezeigt hat, wo die Frühstückseier herkommen", sagte er in seinem großen Interview im Jahr 1997.

 

 

Fatale Verhätschelung: Tierquälerei findet nicht nur in Legebatterien und bei der Schweinezucht statt.

Horst Stern beklagte bei seiner Arbeit auch das Schicksal von Luxushunden, die als Schmusetier ein artfremdes Dasein führen.

 

 

So werden wir auch in seinem Gedenken weiterhin daran arbeiten, Kaninchen ein solches Schicksal zu ersparen.

 

Und über ihre Biologie und Physiologie aufzuklären.


 

21.09.2018:

Neuer RHDV-2 Sammelimpftermin mit Filavac RHD K C+V am 26.10.2018 in 28844 Weyhe.

 

Für Freitag, den 26. Oktober 2018 ist ab 17.00 Uhr wieder ein Sammelimpftermin mit Filavac RHD K C+V gegen RHDV-2 geplant.

Mit diesem Impfstoff wurden bereits im Herbst 2016 insgesamt 120 Kaninchen und im Frühjahr 2017 noch einmal 81 Kaninchen aktiv immunisiert, alle Tiere, darunter diverse Schnupfen- und E. c. Erregerträger, haben die Impfung gut vertragen und keine Nebenwirkungen gezeigt.

Seit dem lassen wir alle unsere Schützlinge entsprechend impfen und raten auch jedem Halter zur Impfung seiner Langohren.

Zwischenzeitlich ist der Impfstoff zwar in Deutschland zugelassen und als Einzeldosis verfügbar, allerdings ist die Impfung für den einzelnen Halter bei Verwendung einer 50er Dosis erheblich günstiger.

 

Bei Interesse bitte eine kurze Mail an rhd2@kanincheninfo.eu senden.


 

25.05.2018:

Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft.

Ab heute, den 25. Mai 2018 tritt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen bringt sie viele Änderungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage mit sich. Konkret in der neuen Verordnung geregelt werden vor allem die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen.

Die Rechte der Nutzer werden durch neue Transparenz- und Informationspflichten der datenverarbeitenden Unternehmen und Personen gestärkt. Betroffene sollen leichter Zugang zu ihren Daten und der Information über deren Nutzung haben. Außerdem wird der Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten nun endlich möglich.

Im Endeffekt handelt es sich also um ein Verbraucherschutzrecht!

Liest man die teils grenzenlos pessimistisch anmutenden Berichte und Meinungen zum Start der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erwartet man aber wohl eher den Weltuntergang.  Die Aussagen sind teilweise grotesk und bewegen sich teilweise auf dem Niveau von Züchtern und kommerziellen Tierhändlern.

 

Grundsätzliches:

Die DSGVO ist kein Teufelszeug, sondern folgt einigen klaren Prinzipen:
Personenbezogene Daten sollen möglichst gar nicht erhoben werden. Wo nichts anfällt, kann auch nichts missbraucht werden!

Das deutsche Datenschutzrecht gilt schon lange und auch die DSGVO ist seit Jahren bekannt, so das man sich entsprechend darauf vorbereiten konnte.

Die Grundprinzipien der DSGVO sollten für jedes seriöse Unternehmen und jeden seriösen Webseitenbetreiber auch ohne BDSG und DSGVO selbstverständlich sein.

DSGVO und KaninchenInfo EU:

Datenschutz hat seit je her einen besonders hohen Stellenwert für KaninchenInfo EU. Eine Nutzung der Internetseiten von KaninchenInfo EU war daher grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich und ist es auch weiterhin.

Deswegen gab und gibt es auf unserer Webseite auch keinerlei „Social Plugins“, z. B. Facebook, Google+ etc.

Durch das direkte Einbinden von Social Plugins, z. B. von Facebook, Google+ oder Twitter in Webseiten wird eine Datenübertragung an den jeweiligen Anbieter des Social Plugins ausgelöst. Deswegen werten wir „Like-Button“, „Facebook-App“ grundsätzlich als datenschutzrechtlich hochgradig problematisch. So hat man als Webseitenbetreiber keinerlei Einfluss darauf, welche Daten überhaupt durch „Like-Buttons“ erhoben werden, was nicht nur (gleichzeitig im Facebook Netzwerk eingeloggte) Facebook-Mitglieder, sondern auch solche Benutzer betrifft, die gar nicht über einen Facebook-Account verfügen. Zwar ließe sich die eigene Haftbarkeit durch Information und Einholen einer Einwilligung der Betroffenen umgehen, allerdings sehen wir die Lösung darin, persönliche Daten gar nicht erst weiterzugeben.

Facebook ist ein börsennotierter US amerikanischer Konzern, dessen Kapital das Sammeln von und der Handel mit persönlichen Daten ist.

Von daher lesen und hören wir auch mit Verwunderung Berichte über "Datenschutzskandale" bei Facebook und Co, es ist doch auch kein Einzelfall, wenn ein Bäcker ein Brötchen verkauft. So sind wir fast verwundert, warum überhaupt noch irgendjemand aufschreit, wenn es wieder einmal einen Datenskandal bei Facebook gibt. Schließlich handelt das Netzwerk mit nichts anderem.

Gleiches gilt für Google, auch hier steht das Sammeln von und der Handel mit persönlichen Daten im Vordergrund.

Da Google dann so genannte "personalisierte Werbung" schaltet, würde das sogar im Endeffekt dazu führen, das ein Interessent, der sich für artgerechte Haltung und Ernährung von Kaninchen interessiert, dann dank Google von Internetshops Produkte beworben bekommen würde, die wir aus tierschutzrechtlichen Erwägungen strikt ablehnen. Schließlich zahlen diese Konzerne an Google und so würden wir noch eine Tierfutterindustrie fördern, die ihren Umsatz durch das Leid und Elend der Tiere generiert.

 

Persönliche Anmerkungen:

Die DSGVO ist ein guter Ansatz, sie ändert jedoch nichts, wenn Nutzer nicht endlich begreifen, dass ihre Daten eine Ware sind.

If it's free, you are the product"

Wenn es umsonst ist, bist Du die Ware: Dieser Merkspruch geistert in verschiedenen Variationen seit Ewigkeiten durch das Internet und vielleicht sollte man ihn das ein oder andere Mal auch beherzigen.


 

23.04.2018:

Neuer RHDV-2 Sammelimpftermin mit Filavac RHD K C+V am 25.05.2018 in 28844 Weyhe.

 

Für Freitag, den 25. Mai 2018 ist ab 17.00 Uhr wieder ein Sammelimpftermin mit Filavac RHD K C+V gegen RHDV-2 geplant.

Mit diesem Impfstoff wurden bereits im Herbst 2016 insgesamt 120 Kaninchen und im Frühjahr 2017 noch einmal 81 Kaninchen aktiv immunisiert, alle Tiere haben die Impfung gut vertragen und keine Nebenwirkungen gezeigt.

Seit dem lassen wir alle unsere Schützlinge entsprechend impfen und raten auch jedem Halter zur Impfung seiner Langohren.

Zwischenzeitlich ist der Impfstoff zwar in Deutschland zugelassen und als Einzeldosis verfügbar, allerdings ist die Impfung für den einzelnen Halter bei Verwendung einer 50er Dosis erheblich günstiger.

 

Bei Interesse bitte eine kurze Mail an rhd2@kanincheninfo.eu senden.


 

02.01.2018:

Neuer RHDV-2 Sammelimpftermin mit Filavac RHD K C+V am 16.03.2018 in 28844 Weyhe.

 

Für Freitag, den 16. März 2018 ist ab 17.00 Uhr wieder ein Sammelimpftermin mit Filavac RHD K C+V gegen RHDV-2 geplant.

Mit diesem Impfstoff wurden bereits im Herbst 2016 insgesamt 120 Kaninchen und im Frühjahr 2017 noch einmal 81 Kaninchen aktiv immunisiert, alle Tiere haben die Impfung gut vertragen und keine Nebenwirkungen gezeigt.

Seit dem lassen wir alle unsere Schützlinge entsprechend impfen und raten auch jedem Halter zur Impfung seiner Langohren.

Zwischenzeitlich ist der Impfstoff zwar in Deutschland zugelassen und als Einzeldosis verfügbar, allerdings ist die Impfung für den einzelnen Halter bei Verwendung einer 50er Dosis erheblich günstiger.

 

Bei Interesse bitte eine kurze Mail an rhd2@kanincheninfo.eu senden.


 

19.12.2017:

Mal wieder:
Ausgesetzte Tiere in 28816 Stuhr - Brinkum.

Auch wenn man permanant mit Fundtieren konfrontiert wird, so ist man doch immer wieder fassungslos, wie achtlos mit Lebewesen umgegangen wird. So wurden jüngst wieder 4 Kaninchen in einer Transportbox vor dem Tierheim Arche Noah ausgesetzt, was die Tiere allein schon aufgrund der Temperatur nur mit viel Glück überlebt haben.

Auch wenn man sich wenigstens die Mühe machte, die Tiere vor einem Tierheim auszusetzen und sie nicht "irgendwo" entsorgte, so macht das Schicksal der Tiere doch betroffen und fassungslos.

Tierheime und auch wir von KaninchenInfo EU sind ja dafür da,  solche Fälle aufzunehmen und niemanden wird der Kopf abgerissen, wenn er sich - aus welchen Gründen auch immer - von seinen Tieren trennen muss, aber man sollte doch so viel Verantwortung für die Tiere haben, um sie persönlich abzugeben und sie nicht dem Risiko des Erfrierens oder Tötens durch Fressfeinde auszusetzen.

Sicherlich wurden hier wieder einem gutgläubigen Interessenten zwei angeblich "gleichgeschlechtliche" Tiere verkauft, wie es im kommerziellen Tierhandel, bei Hinterhofvermehrern und Zucht- und Rasseideologen üblich ist und die Halter wurden dann vom Nachwuchs der beiden überrascht.

Das ist leider sehr häufig, denn im kommerziellen Tierhandel geht es nun einmal nicht um das Wohl von Tieren und eine fachkompetente Beratung der Interessenten, sondern ausschließlich um finanziellen Gewinn und Umsatz von "Ware", denn mehr als das sind Tiere für den Handel nicht.

Aktualisierung 19.12.2017:

Da Amanda am 17.12.2017 noch fünf weitere Welpen zur Welt gebracht hat, sind sie und ihre nun insgesamt 7 Welpen nun erst einmal in unserer Obhut und wir hoffen, das die Kleinen alle durchkommen werden.


 

12.12.2017:

Informationsabend Artgerechte Haltung von Kaninchen
am 19.01.2018 und 26.01.2018 in 28816 Stuhr - Brinkum.

 

Für Kaninchenhalter und solche, die es gerne werden möchten, bietet KaninchenInfo EU wieder einen Informationsabend über die Bedürfnisse von Kaninchen, ihre richtige Ernährung sowie das Verstehen ihres typischen Verhaltens an. Aber auch der erfahrende Kaninchenhalter oder Tierpfleger erfährt hier sicherlich so manches neue über diese entzückenden Langohren.

Teil 1: Freitag, 19.01.2018, 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr.

Teil 2: Freitag, 26.01.2018, 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr.

Veranstaltungsort:
Mehrgenerationenhaus Schaumlöffel
Bremer Straße 9
28816 Stuhr - Brinkum

 

Anmeldung über info@kanincheninfo.eu oder 04 21 / 6 84 28 02


 

02.10.2017:

Neuer RHDV-2 Sammelimpftermin mit Filavac RHD K C+V am 24.11.2017 in 28844 Weyhe.

 

Für Freitag, den 24. November 2017 ist ab 17.00 Uhr wieder ein Sammelimpftermin mit Filavac RHD K C+V gegen RHDV-2 geplant.

Mit diesem Impfstoff wurden bereits im Herbst 2016 insgesamt 120 Kaninchen und im Frühjahr 2017 noch einmal 81 Kaninchen aktiv immunisiert, alle Tiere haben die Impfung gut vertragen und keine Nebenwirkungen gezeigt.

Zwischenzeitlich ist der Impfstoff zwar in Deutschland zugelassen und als Einzeldosis verfügbar, allerdings ist die Impfung für den einzelnen Halter bei Verwendung einer 50er Dosis erheblich günstiger.

Bei Interesse bitte eine kurze Mail an rhd2@kanincheninfo.eu senden.


 

14.09.2017:

Geht wählen!

 

Am 24. September wird die Bundestagswahl 2017 stattfinden. Das heißt, dass nach vier Jahren wieder Abgeordnete für den Deutschen Bundestag gewählt werden.

 

Jede Stimme zählt!

Das gefährliche an der bevorstehenden Wahl ist, dass radikale Parteien mit einem zweistelligen Ergebnis in den Bundestag einziehen könnten.

Das ist wohl kaum das, was sich die Mehrheit von uns unter deutscher Politik vorstellt und erhofft, denn mit Diskriminierung, ausländerfeindlichen Bildern und Verniedlichung von Tierquälerei werden wir keinen Fortschritt schaffen.

 

Menschen - Nein Danke, Massentierhaltung - ja bitte???

Nichts zeigt deutlicher das lebensverachtende Weltbild der so genannten "Alternative" für Deutschland, als dieses Plakat mit der Verniedlichung von massiver Tierquälerei!

Mastschweine leben in der Regel in engen, tristen Ställen, wo sie auf blankem Betonboden in ihrem eigenen Kot liegen müssen.

Als Lebensraum werden jedem über 100 kg schweren Schwein in Gruppenhaltung gerade einmal 0,75 m² Platz zugestanden. Das entspricht in etwa der Fläche von drei aneinandergestellten Bürostühlen.

Auslauf im Freien haben sie nie. Ihren Müttern, den Zuchtsauen, ergeht es noch schlimmer. Sie müssen mindestens die Hälfte ihres Lebens einzeln in körpergroßen Käfigen verbringen, in denen sie sich kaum bewegen können. Dort sind sie fast ohne Unterbrechung trächtig, bis sie ausgelaugt sind – danach werden sie geschlachtet.

Hierzu die Position der so genannten "Alternative":

"Entscheidend ist nicht die Anzahl Tiere, sondern wichtig sind die artgerechten und gesundheitlichen Bedingungen des einzelnen Standplatzes pro Tier. Das weltweit beste Hygienesystem und der höchste Qualitätsstandard sind z.B. in der Milchproduktion ohne Massentierhaltung nicht mehr möglich."
AfD Thüringen, Wahlprogramm 2014.

"Die Landwirtschaft darf durch überzogene Vorschriften eines falsch verstandenen Tierschutzes nicht geschädigt werden."
Landtagswahlprogramm 2016 der AfD Baden-Württemberg.

Hier also das "weltweit beste Hygienesystem" mit bereits zu viel Tierschutz!

Wie eine CO2 Betäubung der Tiere von statten geht, zeigt dieses Video des österreichischen VGT.
Achtung! Dieses Video zeigt Gewalt gegen Tiere!

CO2 Betäubung von Schweinen

 

KaninchenInfo EU ist grundsätzlich parteipolitisch neutral, jeder Tierfreund kann und sollte sich sein eigenes Bild machen. Hier gibt z. B. der zu jeder Bundestagswahl veröffentlichte „Tierschutz-Check“ des Deutschen Tierschutzbundes einen kleinen Einstieg.

https://www.tierschutzbund.de/tierschutz-check.html

Wenn aber massive Tierquälerei verniedlicht wird um gezielt gegen Minderheiten zu hetzen, dann sollte man sich doch sehr deutlich bewusst sein, was für eine Ideologie hier zum Ausdruck gebracht wird, die sich gegen Menschen und Tiere gleichermaßen richtet.

Umso wichtiger ist es also, die Politik in die richtige Richtung zu lenken und sich damit gegen radikalen Populismus zu stellen.

 

Ein Beispiel:

Erhält eine radikale Partei beispielsweise 3% aller Stimmen von wahlberechtigten Menschen in Deutschland, würde sie natürlich nicht in den Bundestag einziehen.

Gehen aber nur 50% der Wahlberechtigten, die sich für eine demokratische Partei entscheiden würden, überhaupt zur Wahl, hat besagte Partei plötzlich 6% der abgegebenen Stimmen.

Die Folge: In unserem Bundestag sitzen plötzlich radikale Menschen, die dort nicht hingehören!

 

Entscheidend ist, dass jede Nicht-Teilnahme an der Wahl radikalen Parteien den Weg bahnt.


 

10.08.2017:

Neuer RHDV-2 Sammelimpftermin mit Filavac RHD K C+V am 01.09.2017 in 28844 Weyhe.

 

Für Freitag, den 1. September 2017 ist ab 17.00 Uhr wieder ein Sammelimpftermin mit Filavac RHD K C+V gegen RHDV-2 geplant.

Mit diesem Impfstoff wurden bereits im Herbst 2016 120 Kaninchen und im Frühjahr 2017 81 Kaninchen aktiv immunisiert, alle Tiere haben die Impfung gut vertragen und keine Nebenwirkungen gezeigt.

Zwischenzeitlich ist der Impfstoff zwar in Deutschland zugelassen und als Einzeldosis verfügbar, allerdings ist die Impfung für den einzelnen Halter bei Verwendung einer 50er Dosis erheblich günstiger.

Bei Interesse bitte eine kurze Mail an rhd2@kanincheninfo.eu senden.


 

01.08.2017:

Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde angepasst.

 

Am 27. Juli 2017 ist eine geänderte Gebührenordnung für Tierärzte in Kraft getreten. Damit gelten ab sofort um zwölf Prozent höhere Gebühren für tierärztliche Leistungen.

Was sich auf den ersten Blick für jeden Tierhalter erst einmal unangenehm liest, ist nach unserer Meinung ein lange überfälliger Schritt, allerdings erachten wir die Erhöhung um 12% für zu niedrig, hier wäre ein Wert von mindestens 20% realistisch gewesen.

Was ist die GOT?
Die Gebührenordnung für Tierärzte ist eine Verordnung des Bundes, die für Transparenz sorgen und eine für den Tierhalter nachvollziehbare Obergrenze festlegen soll. Zugleich soll sie eine angemessene Vergütung der Tierärzte sicherstellen, damit diese dem Qualitätsanspruch der Tierhalter zum Beispiel durch Investitionen in moderne Diagnosegeräte, Weiterbildung etc. nachkommen können.

Sie beschreibt diverse von einem Tierarzt zu erbringende „Leistungen“ (z. B. „Allgemeine Untersuchung mit Beratung“) und die dazugehörenden Gebührensätze. Für diese gibt es eine untere Grenze, deren Unterschreitung nicht erlaubt ist (Einfacher oder 1,0-facher Satz und eine Obergrenze, deren Überschreitung nur mit einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Tierhalter möglich ist (Dreifacher oder 3,0-facher Satz).

So liegt beispielsweise nach der nun aktuellen GOT der Gebührensatz für eine „Allgemeine Untersuchung mit Beratung“ für ein Kaninchen (Heimtiere, 20l) zwischen 9,62 Euro (1,0-facher Satz) und 28,86 Euro (3,0-facher Satz).

Innerhalb dieses Rahmens hat der Tierarzt die Gebühren für jede einzelne Leistung „nach billigem Ermessen“ festzulegen.

Wie legt eine Tierarztpraxis die Gebühren fest?
Hier gibt es grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten.

a.) Der betriebswirtschaftliche Weg:
Wie jeder selbständige Unternehmer berechnet ein Tierarzt alle Faktoren wie Kosten (Personal, Miete, Strom, etc.), Investitionen (Laborgeräte, Praxistechnik etc.) sowie persönliche Vorsorge (Kranken- und Pflegeversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Altersrückstellungen, etc.). Entsprechend kann er die Gebühren für einzelne Tätigkeiten entsprechend ansetzen. Eine solche Praxis wird häufig als teuer wahrgenommen, kann aber qualifiziertes Personal angemessen bezahlen, in neue Praxisausstattung und Fortbildungen etc. investieren.

b.) Der einfache Weg:
Da innerhalb des Studiums der Veterinärmedizin keinerlei Kenntnisse in Betriebswirtschaft vermittelt werden, kalkulieren viele Tierärzte die Preissteigerungsrate sowie andere steigende Kosten und heben jährlich ihre Gebühren um einen gewissen Prozentsatz an. Diese Praxen liegen meist im Mittelpreissegment und auch hier sind noch Investitionen in Praxisausstattung und Fortbildungen möglich.

c.) Die Billigpraxis:
Diese Praxen werden häufig als „günstig“ eingestuft, was aber im Regelfall mit „billig“ verwechselt wird. Sie liegen häufig am untersten Satz und passen auch selten bis nie ihre Preiskalkulation an, da sie glauben (oder real wahrnehmen???) das sie ansonsten Kunden verlieren. Losgelöst von der Tatsache, dass entgegen dem weitverbreiteten Irrglauben auch ein Tierarzt von Luft und Tierliebe nicht leben kann, stellt sich hier die Frage, was dabei für Investitionen, Fortbildung etc. übrig bleiben soll.

Hier wird unseres Erachtens die Erhöhung am deutlichsten zum Tragen kommen, da diese Praxen nun endlich die Möglichkeit (und den Mut) zu einer Preisanpassung haben, da sie ja die ganze Zeit am unteren Rand der GOT abgerechnet haben.

In den betriebswirtschaftlich besser (und richtig) aufgestellten Tierarztpraxen wird es wohl weniger zu einer „schockartigen“ Preiserhöhung kommen, da sie keine betriebswirtschaftlichen Gründe für hektische Preissteigerungen haben. Wenn sie z. B. eine Leistung nach der alten GOT mit dem Faktor 1,6 abgerechnet haben und diese nun mit dem Faktor 1,4 abrechnen, erzielen sie den gleichen (gesunden) Gewinn, während sich die Steigerung für den Tierhalter moderat bis unbemerkt auswirkt.

Warum wir die Erhöhung um 12% als zu niedrig erachten:
Wenn man als verantwortungsvoller Tierhalter das Leben und die Gesundheit eines Lebewesens (das genauso schmerz- und leidensfähig ist, wie der Mensch) einem Tierarzt anvertraut, dann muss dieser auch die Möglichkeit haben, sich zu qualifizieren, zu investieren und von seiner Tätigkeit auch angesessen leben zu können. Das lässt sich nicht über „billig“ erreichen, sondern über eine angemessene und leistungsgerechte Entlohnung.

Was wir grundsätzlich in den Pressemeldungen und Hinweisen vermissen, ist die - wenn überhaupt - nur in einem Nebensatz auftauchende Bezugsgröße, nämlich die letzte Erhöhung der GOT im Jahre 2008!

Das sind immerhin 9 Jahre.

Gehen wir beispielsweise von einer Praxis aus, die seit 2008 ihren Faktor nie angepasst hat und künftig den um 12 Prozent erhöhten GOT-Satz berechnet, ergibt sich durch die Erhöhung von 12% hier nicht einmal ein Inflationsausgleich. D. h. durch die Anpassung verdient ein Tierarzt nicht plötzlich mehr, vielmehr wird gerade mal ein Teil des durch die jährliche Inflation entstandenen Verlustes ausgeglichen.

Hier lohnt auch ein Vergleich mit den jährlichen Tariferhöhungen anderer Berufsgruppen hier: Tarivarchiv

Wären hier die Tarife nicht jährlich, sondern ebenfalls erstmalig nach 9 Jahren angepasst worden, würden sich hier Anpassungen von durchschnittlich 24% ergeben. Durch die fehlende Anpassung seit 2008 hat sich daher das Einkommen der Tierärzte in dieser Zeit real vermindert und die nun erfolgte Anpassung ist de facto keine Einkommenserhöhung, sondern lediglich eine Reduktion der bisher entstandenen realen Einkommensverluste.

Von besonderer Bedeutung ist hier, dass im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern der Tierarzt hiermit nicht nur seine Lebenshaltungskosten bestreitet, sondern vor allem auch die Kosten für Personal, Praxis, Laborgeräte und Fortbildung etc. erwirtschaften muss.

Sinnvoll wäre unseres Erachtens daher eine Anpassung um mindestens 20 Prozent gewesen, dieses verbunden mit einer zukünftig jährlichen Anpassung, wie es auch bei anderen Berufsgruppen üblich ist. Auch ist eine Anpassung und Neubewertung einzelner Gebühren sowie Aufnahme neuer Positionen überfällig.

Warum wir nicht „billig“ wollen:
Auch wenn leider immer noch die Masse von Kaninchen als „Kinderspielzeug“ oder „Kinderersatz“ missbraucht wird, ist doch in den nun mehr über 20 Jahren, die wir uns mit dieser Tierart beschäftigen, auch die erfreuliche Entwicklung zu beobachten, dass immer mehr Menschen bereit sind, Kaninchen artgerecht zu halten.

Die gleiche positive Entwicklung findet sich auch in der Veterinärmedizin, hier hat sich in den letzten Jahren eine rasante Weiterentwicklung von Wissen und Fähigkeiten vollzogen. Gab es vor 15 Jahren fast kaum Fachliteratur und diese auch nur aus den USA zu beziehen, ist inzwischen auch sehr viel gute deutschsprachige Fachliteratur verfügbar.

Auch gibt es immer mehr qualitativ hochwertige Fort- und Weiterbildungen, an denen ein Tierarzt teilnehmen kann und auch muss, sowie verbesserte Medizintechnik, die er allerdings auch erwerben muss.

Als nahezu klassisches Beispiel mag hier eine Zahnproblematik dienen, an der im Laufe ihres Lebens immer noch viele Kaninchen erkranken müssen, da Zoohändler, so genannte „Ratgeber-Bücher“ und Internetforen den gutgläubigen Haltern suggerieren, ihre Tiere mit artwidrigem Trockenfutter ernähren zu müssen.

Wurden hier beispielsweise noch vor einigen Jahren den Tieren falsch stehende Schneidezähne stumpf mit der Zange abgezwickt, was für die Tiere eine barbarische Prozedur darstellte, gibt es zwischenzeitlich fachgerechte Okklusionskorrekturen und fachkompetente Ernährungsberatung.

Die Behandlungsqualität gerade für Kaninchen hat sich durch fachliche Qualifikation, den Einsatz verbesserter Medizintechnik und permanente Weiterbildung sehr stark verbessert, eine sachgerechte Diagnostik (z. B. durch Röntgenaufnahmen) und Behandlung gibt es aber nun einmal nicht „für lau“!

Ein für Kaninchen und / oder andere Heimtiere wirklich sachkundiger und gut ausgestatteter Tierarzt kann daher keinesfalls für Minimalgebühren arbeiten!


 

27.05.2017:

Einen segensreichen, glücklichen und frohen Ramadan

Das Team von KaninchenInfo EU wünscht allen unseren muslimischen Tierfreunden einen segensreichen Ramadan.


 

26.05.2017:

Filavac RHD K C+V in Deutschland verfügbar

Der Impfstoff mit den „deutschen“ Packungen“ ist zwischenzeitlich flächendeckend für Tierärzte erhältlich sein.

Fragen Sie Ihren Tierarzt nach dem RHDV-2 Impfstoff und lassen sie Ihre Tiere zeitnah impfen.


 

03.05.2017:

Konventionelle Schweinehaltung gesetzeswidrig

Ein bis drei Prozent Tageslicht, harter Betonboden, kaum ein Quadratmeter Platz pro Tier - das sind die in Deutschland derzeit gültigen gesetzlichen Vorgaben. Von der artwidrigen Fütterung und des massenhaften Einsatzes von Antibiotika und Anabolika mal ganz zu schweigen.

Blutig gebissene Schwänze, verkratzte Körper, vom Ammoniak entzündete Augen, Tiere zentimeterhoch im eigenen Kot. Das sind keine Skandal-Ställe, sondern der "normale" Alltag in deutschen Schweineställen.

Massentierhaltung hat absolut nichts mit dem idyllischen Bild zu tun, das Lebensmittelkonzerne in ihrer Werbung gerne zeichnen. Das haben viele Menschen inzwischen als Tatsache akzeptiert. Zur Wirklichkeit gehört aber auch, dass sich viele Fleischproduzenten nicht einmal an die von der EU vorgeschriebenen Mindestbedingungen halten. Vor allem bei den rund 28 Millionen Schweinen in Deutschland.

Zwischenzeitlich liegt ein Rechtsgutachten vor, demzufolge diese Haltung von Mastschweinen nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sei.

Die Juristen kommen unter Einbezug geltender Rechtsnormen und aktueller wissenschaftlicher Studien zu dem Schluss: Die konventionelle Schweinehaltung in Deutschland verstößt gegen das Tierschutzgesetz und auch gegen die Verfassung. Am gravierendsten wertet die federführende Rechtsanwältin Davina Bruhn das Platzangebot.

Rechtsgutachten Schweinehaltung

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt äußerte sich in einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz zu dem Rechtsgutachten und sieht deswegen keinen Handlungsbedarf.

Zu den in dem 60-seitigen Papier gezogenen Schlüssen sagte er: "Die Verordnung muss immer wieder verändert und angepasst werden. Das heißt, dass wir an diesem Thema dranbleiben. Aber ich teile diese Bewertung nicht."

Scheinbar teilt er auch so andere Dinge nicht, so z. B. den nach Art. 56 GG geleisteten Amtseid: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde (So wahr mir Gott helfe).

 

Immerhin prüft der Berliner Senat, ob er eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anstrebt. Die Chancen für einen Erfolg vor dem stehen sogar durchaus gut, da im Legehennen-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 1999  die Verfassungwidrigkeit der damaligen Hennenhaltungsverordnung mit der Unterdrückung von zwei Grundbedürfnissen - nämlich ruhen und fressen - begründet wurde, und das Gutachten zur Schweinehaltung die Unterdrückung vergleichbar wichtiger Bedürfnisse eindrücklich darstellt.

Ansonsten bleibt zu hoffen, das nach der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 ein Herr Christian Schmidt als Minister der Vergangenheit angehören wird.

In irgendeinem Schweinemastkonzern wird er schon sein Auskommen finden, vielleicht gelingt ihm ja die Vermarktung des antibiotikaversetzten Schweinefleischs seiner Klientel in bisher ungeahnten Bereichen.

Bild aus ARD Extra 3

 


 

04.04.2017:

Filavac RHD K C+V in Deutschland zugelassen

Das Zulassungsverfahren ist für den französischen Impfstoff Filavac RHD K C+V ist abgeschlossen.

Ab voraussichtlich Mai / Juni 2017 wird daher der Impfstoff mit den „deutschen“ Packungen“ flächendeckend für Tierärzte erhältlich sein.

Bitte lassen Sie Ihre Kaninchen zeitnah damit impfen.


 

02.04.2017:

Kaninchen sind keine Ostergeschenke

Auch wenn Tierschutzvereine immer wieder darauf hinweisen, das Tiere keine Geschenke sind:

Auch für dieses Jahr wieder unser PDF mit der Bitte um Verbreitung, damit dieses Jahr vielleicht für einige Tiere weniger das Osterfest den Start in ein Leben voller Qual in einem Käfig oder Stall bedeutet.

 

 


 

21.03.2017:

Deutscher Tierschutzbund legt Entwurf einer Heimtierschutzverordnung vor

Der Deutsche Tierschutzbund hat einen Entwurf für eine Heimtierschutzverordnung erarbeitet, mit dem der Verband heute an die Öffentlichkeit geht. Eine entsprechende Verordnung könnte die Haltung, Kennzeichnung, Registrierung, Zucht und den Handel mit Heimtieren wirksam und umfassend einheitlich regeln. Bisher gibt es außer dem Tierschutzgesetz und einer Verordnung für Hunde keine gesetzlich verbindlichen Regelungen zur Heimtierhaltung.

„Anders als zum Beispiel in der Schweiz oder Österreich fehlt es in Deutschland nach wie vor an Regelungen zum Schutz der Heimtiere“, erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Dies hat zur Folge, dass quasi jedermann nach Gutdünken ein beliebiges Tier halten oder mit einer Tierart züchten kann. Auch zum Handel mit Heimtieren gibt es kaum Vorgaben. Mit unserem Vorschlag für eine Heimtierschutzverordnung geben wir der Politik einen Entwurf an die Hand, dessen Umsetzung bereits vorhandene Rechtsvorschriften ergänzen und konkretisieren sowie vorhandene Gesetzeslücken schließen könnte.“

Unendlich viele Kaninchen leiden in solchen Käfigen.

 

Hier fristen sie ein tristes Dasein, bis der Tod sie von dieser qualvollen Haltung erlöst.

 

Einen Entwurf der Heimtierschutzverordnung findet sich hier.

 

Es bleibt zu hoffen, das der Gesetzgeber endlich aktiv wird und das Leid der Millionen von Tieren nicht mehr länger ignoriert. Denn bei kaum einer Tierart werden selbst die elementarsten biologischen Eigenschaften und Grundbedürfnisse derart ignoriert, wie bei Kaninchen und andren Kleintieren.

Dies ist vor alle auf die destruktive Lobbyarbeit der Vertreter der Zucht- und Rasseideologie, aber auch der kommerziellen Tierhändler zurückzuführen.

Es ist mehr als nur dringend erforderlich, das sich die politischen Entscheidungsträger endlich einmal an Biologie und Physiologie der Tiere orientieren.


 

10.03.2017:

Neue RHDV-2 Impftermine mit Filavac RHD K C+V in 28844 Weyhe für April 2017 in Planung

Achtung! Keine Anmeldung mehr möglich.

In Frankreich ist seit September 2015 ein Impfstoff mit klassischer RHDV-1 und RHDV-2 Komponente auf dem Markt, welcher derzeit auch in Deutschland im Zulassungsverfahren ist. Bis zum Abschluss des Verfahrens ist er aber weiterhin nur mit entsprechender Ausnahmegenehmigung in Deutschland einsetzbar.

Der Abschluss des Zulassungsverfahrens und die letztendliche Verfügbarkeit des Impfstoffes ist derzeit noch nicht absehbar, allerdings ist gerade im Frühjahr mit verstärkten Seuchenzügen zu rechnen.

Um die Kaninchen optimal zu schützen sind daher weitere Impftermine in Planung, zu denen interessierte Halter ihre Kaninchen mit dem französischen Impfstoff „Filavac RHD K C+V“ impfen lassen können. Mit diesem Impfstoff wurden bereits im Herbst 120 Kaninchen aktiv immunisiert, alle Tiere haben die Impfung gut vertragen und keine Nebenwirkungen gezeigt.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sich in der Rubrik "RHV-2".


 

04.03.2017:

RHDV-2 bleibt weiterhin eine Gefahr

Auch dieses Jahr sind bereits wieder diverse RHDV-2 Fälle gemeldet worden, was u. a. auch an der hohen Überlebensfähigkeit des Virus liegt.

Die Seuchenkarten geben hierbei nur einen Teilausschnitt wieder, da schätzungsweise nur maximal 5% der Todesfälle erkannt und gemeldet wird.

   

 


 

05.02.2017:

Diskussion um "neue Bauernregeln" des Umweltministeriums

Das Bundesumweltministerium hat elf "neue Bauernregeln" herausgegeben, hierbei handelt es sich um politisch motivierte (Un-)Sinnsprüche, die zum Beispiel die Massentierhaltung und die Überdüngung thematisieren.

Diese sollten im Netz veröffentlicht werden und in einigen deutschen Städten plakatiert werden, um die Menschen auf die Fehlentwicklungen aufmerksam zu machen und zum Nachdenken und zur Diskussion anzuregen.

 

Anstatt sich aber nun einmal inhaltlich mit der Thematik auseinanderzusetzen, schreibt Agrarminister Christian Schmidt von "großer Verärgerung".

Ein Minister, für den nach eigenen Aussagen "Massentierhaltung unabdingbar" sei und der sich erst Ende 2016 vehement dafür ausgesprochen hat, mehr Schweinefleisch in den Kantinen von KITAs und Schulen anzubieten. Die Tatsache, dass sich immer mehr Schüler vegetarisch ernähren und es auch muslimische Schüler gibt, scheint für ihn inakzeptabel zu sein.

Da werde der gesamte bäuerliche Berufsstand "an den Pranger gestellt". Der Bauernverband nennt es eine "inhaltliche Bankrotterklärung" Gleiches gilt natürlich für die anderen Branchen- und Lobbyvertreter.

Eine "inhaltliche Bankrotterklärung" ist wohl eher die völlige Unfähigkeit, sich auch nur ansatzweise inhaltlich mit der Thematik auseinanderzusetzen.

Von daher geben wir Herrn Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christan Schmidt gerne einmal ein paar weitere "neue Bauernregeln" mit auf den Weg.

Die Kritik müsst Ihr ertragen und Euch mal selber hinterfragen.

Wollt Ihr solches nicht mehr lesen, quält nicht weiter arme Wesen!

 


 

24.12.2016:

Friedliche Weihnachten

Das Team von KaninchenInfo EU wünscht allen Tierfreunden ein schönes Weihnachtsfest und ein friedliches neues Jahr.

Insbesondere unseren Tierärzten, Amtsveterinären und den vielen tierlieben Menschen, die auch 2016 wieder viele unserer Schützlinge aufgenommen haben, möchten wir danken, da ohne sie unsere Arbeit für die Tiere gar nicht möglich wäre.


 

15.11.2016:

RHDV-2
Aktualisierte Stellungnahme zur Immunisierung von Kaninchen gegen RHDV-2 der StIKo Vet

Die Stellungnahme zur Immunisierung von Kaninchen gegen RHDV-2 der StIKo Vet vom 30.03.2016 liegt nun in einer aktualisierten Fassung vom 08.11.2016 vor.

Die Fallzahlen mit hohen Morbiditäts- und Mortalitätsraten steigen weiter kontinuierlich an, weswegen auch wir noch einmal dezidiert auf die Notwendigkeit einer ausreichenden Impfprophylaxe hinweisen.

Es wird auch auf den Impfstoff ERAVAC hingewiesen, der am 22.09.2016 als RHDV-2 Vollantigen basierender Impfstoff europaweit zur Anwendung an Mastkaninchen zugelassen worden ist. Die als Indikation angegebene Schutzwirkung besteht in einer Reduktion der durch RHDV-2 verursachten Mortalität und tritt gemäß Herstellerangabe eine Woche nach der empfohlenen einmaligen Grundimmunisierung ein. Da der Impfstoff nur an Mastkaninchen erprobt wurde, liegen keine Erkenntnisse zur Wirksamkeit und Verträglichkeit bei Zucht- oder Hauskaninchen sowie zur Dauer der Immunität vor.

Wir empfehlen allerdings weiterhin als Ideallösung das Beantragen einer Ausnahmegenehmigung nach § 11 Abs. 6 Nr. 2 TierGesG zum Einsatz des in Deutschland nicht zugelassenen französischen Impfstoff Filavac VHD K C+V mit dem unsere Impftierärztin bisher 120 Kaninchen geimpft hat und wir auch bei e. c. und Schnupfenerregerträgern keine Nebenwirkungen zu verzeichnen hatten.

Alternativ sollten im Abstand von drei Wochen die Kaninchen mit einem monovalenten RHDV-1 Impfstoff zu impfen. Derzeit gelten als gelistete Vollerregerimpfstoffe mit Zusatzempfehlung für RHDV-2 Cunivac RHD (IDT Biologika GmbH) und RIKA-VACC RHD (Ecuphar NV). Dies bietet einen guten Schutz gegen RHDV-1 und einen möglichen Teilschutz gegen schwere Erkrankung (jedoch nicht Infektion und damit verbundene Erregerausscheidung) durch Kreuzreaktion gegen RHDV-2.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, das man natürlich trotz der aktuellen RHDV-2 Thematik die notwendigen Schutzimpfungen gegen Myxomatose nicht vernachlässigt.

 

Aktualisierte Stellungnahme zur Immunisierung von Kaninchen
gegen RHDV-2 der StIKo Vet Stand vom 08.11.2016

 

Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 22.9.2016
über die Erteilung einer Zulassung für das Tierarzneimittel "ERAVAC"

 

Zusammenfassung Merkmale ERAVAC

 

 

Zusammenfassung Info ERAVAC


 

02.11.2016:

Erste RHDV-2 Impfungen erfolgreich

Aufgrund der aktuellen RHDV-2 Thematik haben wir eine Ausnahmegenehmigung nach § 11 Abs. 6 Nr. 2 TierGesG zum Einsatz eines in Deutschland nicht zugelassenen Impfstoffs erwirkt und lassen unsere Kaninchen mit dem französischen Impfstoff Filavac VHD K C+V impfen, um unsere Langohren optimal zu schützen.

Am Dienstag, den 18.10.2016 wurden die ersten 44 Kaninchen mit dem französischen Impfstoff Filavac VHD K C+V gegen die RHDV-2 geimpft.

Am Freitag, den 21.10.2016 wurden weitere 43 Langohren geimpft, am Dienstag, den 01.11.2016 noch einmal insgesamt 33 Kaninchen, womit unsere Schützlinge nun optimal gegen RHDV-2 geschützt sind.


 

18.07.2016:

RHD v 2. Impfstoffe

Es gibt in Frankreich und Spanien erste Impfstoffe mit einer vorläufigen Marktzulassung gegen die neue Variante. Diese Impfstoffe induzieren Antikörper, die auf beide Varianten, aber stärker auf RHDV-2 als auf das klassische RHDV reagieren.

Ob diese Kreuzreaktivität ausreicht, um Schutz auch gegen die klassischen RHDV-Stämme zu vermitteln, ist momentan nicht bekannt. Beim Import dieser Impfstoffe muss unbedingt auf die geltenden gesetzlichen Regelungen geachtet werden.

Die derzeit in Deutschland zugelassenen Impfstoffe schützen zwar effizient gegen RHDV aber nur bedingt gegen RHDV-2, weswegen sich mit dem behandelnden Tierarzt abgestimmt werden sollte.

Kontakt zum Hersteller und Informationen zum Verfahrensablauf des Imports werden auf Wunsch gerne an den jeweiligen Tierarzt übermittelt.

 

Die Karte gibt die tatsächliche Ausbreitung leider nur ansatzweise wider, da nur die am FLI diagnostizierten Fälle dargestellt sind. Aus einigen Bundesländern bzw. von bestimmten Untersuchungseinrichtungen werden regelmäßig Proben eingeschickt, andere Regionen sind eher unterrepräsentiert.

Zudem wird wohl bei der Masse der an RHD-2 verstorbenen Kaninchen der Ursache des Todes seitens der Halter nicht auf den Grund gegangen.

 

Informationsblatt zu RHDV-2 hier als PDF

Übersicht RHD Imfstoffe hier als PDF


 

20.05.2016:

Vergasen und Schreddern von lebenden Tieren kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz?

Dass Töten von Tieren ist laut Tierschutzgesetz nur mit vernünftigem Grund zulässig, zumindest so viel sollte allgemein bekannt sein.

Diesen "vernünftigen Grund" fanden deutsche Gerichte nun in den wirtschaftlichen Interessen von Großkonzernen.

Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte mehrere Urteile von Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen gegen einen Erlass der rot-grünen Landesregierung. Das Tierschutzgesetz erlaube das Töten von Tieren, wenn dafür ein vernünftiger Grund vorliege, teilte der Senat mit.

Lebewesen für den Müll.
Die heutige Tierhaltung hat nichts mit einem idyllischen Leben auf einem Bauernhof zu tun. Tiere werden im Rahmen aufwendiger Programme auf immer mehr "Leistung" gezüchtet, denn nur dies ist in der Branche von Bedeutung. Aus diesem Grund gibt es heute zwei extrem gezüchtete "Hühnerlinien", die beide ein qualvolles Leben führen müssen, sogenannte Legehennen und Masthühner.

Der Markt der Küken-Produktion ist auf sehr wenige Großkonzerne aufgeteilt. So werden "Hochleistungshühner" vor allem von den beiden Großkonzernen Lohmann Tierzucht in Cuxhaven und Hendrix Genetics in den Niederlanden "produziert". Auch Wiesenhof betreibt eigene Brütereien und verpflichtet alle Wiesenhof-Betriebe zur Abnahme der eigenen Küken.

Weil Hähne keine Eier legen, längere Mastzeiten verursachen und weniger Brustfleisch entwickeln, lässt sich mit männlichen Küken weniger Gewinn erzielen. Das Töten ist wirtschaftlicher als eine Aufzucht, daher werden diese Küken am Tag ihres Schlüpfens aussortiert und entweder vergast oder lebendig in einen Schredder gefahren.

Diese grausame Praxis wollte die Landesregierung NRW mit einem Erlass verbieten.

Staatsziel Tierschutz vs. wirtschaftliche Interessen.
Würden diese Küken aufgezogen, seien sie von den Brütereien praktisch nicht zu vermarkten, gab das Gericht als Begründung an. Ausgewachsene Hähne der Legehennenrassen seien allenfalls ein Produkt für eine kleine Absatznische. Die Tötung der Küken sei daher "Teil der Verfahren zur Versorgung der Bevölkerung mit Eiern und Fleisch". Revision ließ das OVG nicht zu (Az.: Aktenzeichen 20 A 488/15 und 20 A 530/15).

Etwa 45 Millionen männliche Küken werden - noch quietschlebendig - auf ein Fließband gesetzt.

Dieses transportiert die Tiere zu einem Industrieschredder der sie bei lebendigem Leib häckselt.

Ein weiteres Verfahren ist die Gaskammer.

Das Töten ist wirtschaftlicher als eine Aufzucht.

Zynischer und lebensverachtender kann man wohl keine Aussagen treffen, wenn man millionenfachen industriellen Massenmord mit Gas als "Teil der Verfahren zur Versorgung der Bevölkerung mit Eiern und Fleisch" tituliert.

Gaskammern und lebendiges Schreddern sind also normal und zu akzeptieren, wenn sie denn dem wirtschaftlichen Interesse dienen.


 

22.04.2016: Aus aktuellem Anlass

RHDV-2 nun auch in Bremen

Aktuell sind drei Kaninchen aus Weyhe (Landkreis Diepholz) an der Hämorrhagischen Krankheit der Kaninchen verstorben, eine weiterführende Untersuchung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) bestätigte den Verdacht, dass es sich um den neuen Typ RHDV-2 handelt.

2010 wurde erstmals in Frankreich eine neue Variante der Chinaseuche (RHD = Rabbit Haemorrhagic Disease) entdeckt. Dieser neue, extrem aggressive Virustyp RHDV-2 hat auch in Deutschland und anderen Ländern zu zahlreichen Todesfällen bei Kaninchen geführt. Das Virus hat in Frankreich sogar die herkömmlichen Stämme inzwischen weitgehend verdrängt.

Dieser neue Virustyp hat bereits im Jahr 2013 in Nordrhein-Westfalen und letztes Jahr in Reinland-Pfalz, Brandenburg und Thüringen zu zahlreichen Todesfällen bei Kaninchen geführt. Bereits zwei Jahre später wurden über 30 Fälle in 10 Bundesländern bestätigt. Es ist aber davon auszugehen, dass die Anzahl der nicht erkannten Erkrankungen sehr viel höher ist.

Für das RHD Virus gibt es mehrere in Deutschland zugelassene Impfstoffe. Für das RHD2 Virus gibt es leider noch keinen in Deutschland zugelassenen Impfstoff.

Jedoch bieten die verfügbaren Impfstoffe einen Teilschutz, so dass ein optimaler Impfplan mit dem behandelnden Tierarzt abgestimmt werden sollte.

 

 

Weiterführende Informationen zur Impfempfehlung hier als PDF

Achtung! Aktualisierter Stand vom 08.11.2016


 

Umsetzungsprobleme des Tierschutzgesetzes

Eine explorative Analyse der Zusammenarbeit zwischen Veterinärämtern und Staatsanwaltschaften bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz.

 

Amtstierärzte stellen sehr häufig fest, dass eindeutige Verstöße gegen das Tierschutzgesetz von den Justizbehörden nicht als solche angesehen und daher strafrechtlich auch nicht verfolgt werden. Das Thünen-Institut ist dem Vorwurf nachgegangen.

Ziel der Untersuchung war es, mögliche Probleme in der Verfolgung von Verstößen gegen Tierschutzgesetze im Nutztierbereich zu identifizieren und Verbesserungsvorschläge zu sammeln, hierzu wurden zwei Gruppendiskussionen mit Amtstierärzten und Staatsanwälten aus Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen durchgeführt. In den beiden Diskussionsgruppen wurde übereinstimmend eine Reihe von Problemen im Zusammenhang mit der Verfolgung von strafrechtlich relevanten Verstößen gegen Tierschutzgesetze genannt.

Beispiele sind:

    die vielen Einstellungen von Tierschutzverfahren,

    die hohe Anzahl sehr langer Verfahren,

    und die geringen Strafmaße.

Als Gründe für die Ablehnung von Verfahren durch die Staatsanwaltschaften und Richter wurden einvernehmlich von beiden Diskussionsgruppen folgende Punkte aufgeführt:

Staatsanwälte und Richter, die wenig Engagement für und Interesse am Tierschutz haben,

geringe Fachkenntnisse der Staatsanwälte und Richter (sowohl hinsichtlich spezifischer Tierschutzgesetze als auch der Bedürfnisse und dem Schmerzempfinden von Tieren),

die schlechte personelle Ausstattung der Staatsanwaltschaften und Richter (Arbeitsüberlastung) sowie der Veterinärämter (Mängel in Gutachten und Dokumentation).

Die vorgeschlagenen Verbesserungsansätze zielen auf einen verbesserten Informationsaustausch zwischen Veterinärämtern und Justiz sowie auf den Wissensaufbau bei den Juristen ab (z. B. Kenntnisse komplizierter EU-Verordnungen aber auch über Bedürfnisse und Schmerzempfindung bei Tieren).
Eine Konzentration der Tierschutzstraffälle auf Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften und Schwerpunkt-Richter wurde als hilfreich angesehen, um solche Kompetenzen aufbauen und nutzen zu können.

Eine Positionierung der Tierschutzgesetze aus dem Nebenstrafrecht in das Strafgesetzbuch, eine Erhöhung des Strafrahmens sowie eine Strafbarmachung von Fahrlässigkeitsdelikten waren weitere Vorschläge, um eine bessere Ahndung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu erreichen.

Die Untersuchung des Thünen-Instituts ist ein erster Schritt, um die Umsetzungsprobleme von Tierschutzgesetzen zu analysieren.

Das ausführliche Arbeitspapier findet sich hier.


 

13.11.2015

Zu der Rücknahme Henning Suhrkamps Berufungsantrag vor dem Oldenburger Landgericht gegen das Urteil des Delmenhorster Amtsgerichtes wegen der Beschaffung und des Besitzes von Dateien mit kinder- und jugend-pornografischem Inhalt.

Henning Suhrkamp hat seine Berufung während der Verhandlung vor dem Landgericht Oldenburg zurückgenommen um das Verfahren damit zu beenden. Letztendlich sah er keine Möglichkeit mehr, seine Unschuld juristisch beweisen zu können.

KaninchenInfo EU kooperiert mit diversen Partnern, die anhand der in unserem Leitbild definierten Kriterien geprüft und ausgewählt werden. Hierzu zählt auch Henning Suhrkamp aus Delmenhorst, mit dem seit dem Jahre 2008 eine sehr gute, konstruktive und produktive Zusammenarbeit besteht.

Aufgrund des seinerzeit gegen ihn erhobenen Vorwürfe und des nun rechtskräftigen Urteils wegen der Beschaffung und des Besitzes von Dateien mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt sah sich KiEU gezwungen, sich mit den Vorgängen auseinanderzusetzen um ggf. entsprechend notwendige Konsequenzen zu ziehen. Denn unabhängig von der juristischen Relevanz sind solche Handlungsweisen mit den Werten von KiEU unvereinbar.

Die Besonderheit der Thematik machte hier eine sehr sorgfältige und langwierige Prüfung erforderlich, hierzu wurden u. a. persönliche Gespräche geführt, Berichte der lokalen Medien ausgewertet, sowie an den Verhandlungen als Zuhörer teilgenommen und zu getätigten Zeugenaussagen recherchiert.

Eine entsprechende Stellungnahme nebst ausführlichem Memorandum wurde anlässlich des Urteilsspruchs des Amtsgericht Delmenhorst bereits am 14.02.2015 seitens KaninchenInfo EU erstellt und auf unserer Webseite verfügbar gemacht, so dass diese Stellungnahme als Ergänzung hierzu zu betrachten ist.

Zwecks weiterer Prüfung des Sachverhaltes wurde an den beiden Verhandlungen vor dem Landgericht Oldenburg am 26.10.2015 und 12.11.2015 teilgenommen, um somit Zeugenaussagen aus erster Hand zu vernehmen und weitere Informationen zum Sachverhalt zu gewinnen.

Ergebnis:
Die Verurteilung Henning Suhrkamps wird als solche zur Kenntnis genommen, allerdings wird die Argumentation des Gerichts seitens KiEU nicht geteilt. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe werden nach wie vor als haltlos erachtet, entsprechend wird die Zusammenarbeit mit ihm in vollem Umfang aufrechterhalten und fortgesetzt.

Begründung:
Das während der Verhandlung vor dem Amtsgericht Delmenhorst und in der Urteilsbegründung konstruierte Bild von Henning Suhrkamp weicht dezidiert von der während langjähriger Zusammenarbeit gewonnenen eigenen Wahrnehmung ab. Des Weiteren ergaben sich diverse gravierende Widersprüchlichkeiten und Ungereimtheiten, von denen einige im Memorandum vom 14.02.2015 thematisiert wurden.

Die während der beiden Verhandlungen vor dem Landgericht Oldenburg am 26.10.2015 und 12.11.2015 getätigten Zeugenaussagen konnten ebenfalls nicht zu dem eindeutigen Schluss führen, das nur und ausschließlich Henning Suhrkamp als Täter in Frage kommt, vielmehr offenbarten sie lediglich eine Wahrscheinlichkeit, da er die gleichen Möglichkeit zur Ausführung der Handlungen gehabt hat, wie andere Personen auch.

So mag juristisch der Besitz eines Laptops mit einschlägigen Dateien im Cache Speicher für eine Urteilsbegründung ausreichend sein, da das Laptop sein Eigentum war und Henning Suhrkamp zu seiner Entlastung hätte nachweisen müssen, welche Person konkret zu den fraglichen Zeitpunkten sein Laptop in Benutzung hatte. Die Tatsache, dass er keine konkrete Person benennen konnte, bedeutet aber keinesfalls, das somit zwangsläufig er selber die einschlägigen Webseiten zu den angegebenen Zeiträumen betrachtet hat, sondern lediglich, dass er von der Vielzahl der Menschen, die Zugang zu seinem nicht kennwortgeschützen Laptop hatten, keine Person explizit für die fraglichen Zeiträume benennen konnte.

Auch der Verzicht auf eine von der Verteidigung angeregte Überprüfung der Ausdrucke der einschlägigen Bilder auf Fingerabdrücke mag formaljuristisch korrekt sein, da ein nicht vorhanden sein von Abdrücken Henning Suhrkamps keinen juristischen Beweis seiner Unschuld bedeutet hätte, da er ja auch hätte Handschuhe verwenden können.

Für die Bewertung seitens KiEU gilt aber hier das Abwägen von Wahrscheinlichkeiten. Wurden also von Henning Suhrkamp für das Entnehmen der Ausdrucke aus dem Druckerschacht, das Abheften im Ordner und das Betrachten der Bilder konsequent Handschuhe verwendet um keinerlei Spuren zu hinterlassen, aber der gleiche Ordner nach seinem Auszug in einer unordentlichen Wohnung zurückgelassen? Oder würde ein Fehlen von Fingerabdrücken darauf hindeuten, dass er die Ausdrucke nicht in den Händen gehalten haben konnte?

Nach sorgfältiger Überprüfung aller vorliegenden Informationen und dem Abwägen aller Wahrscheinlichkeiten kommt der Verfasser daher zu dem Schluss, dass trotz aller theoretischen Möglichkeiten Henning Suhrkamp als unschuldig zu erachten ist.

 

Eine etwas ausführlichere Abhandlung, die auf einige weitere der vielen Widersprüchlichkeiten und Ungereimtheiten hinweist, wird als Memorandum in Kürze zur Verfügung gestellt.


 

11.11.2015

Willen braucht man. Und Zigaretten.

Wir trauern um Helmut Schmidt, der am 10. November 2015 verstorben ist.

Bleiben wird die Erinnerung an einen Staatsmann, der Stärke aus seinem Pflichtgefühl bezog, der nüchtern, kompetent und konsequent regierte und sich durch Realitätssinn, Urteilsstärke und Entscheidungsfreude auszeichnete. Leidenschaft im Sinne der Sache, Verantwortung gegenüber dieser Sache und - wohl am wichtigsten - Augenmaß im Handeln waren seine besonderen Eigenschaften, kritische Rationalität, abwägende Vernunft und diszipliniertes Handeln auf konkrete Ziele hin steuerten sein Handeln.

Als Macher und Krisenmanager erlangte er 1962 während der Hamburger Sturmflut große Popularität, mit dem Terrorismus der RAF wurde Schmidt fertig durch Unnachgiebigkeit, Entschlossenheit und Nervenstärke, unter seiner Führung überstand die die Bundesrepublik die Strudel zweier Erdölkrisen, da er auch hier klaren Kurs hielt.

1977 wies er als erster westlicher Staatsmann auf die Gefahren für das Rüstungsgleichgewicht durch die neuen SS-20 Mittelstreckenraketen der Sowjetunion hin, denn die Fähigkeit der Sowjetunion, Westeuropa atomar angreifen zu können, ohne dabei die USA als Schutzmacht Westeuropas zu beeinträchtigen, könnte auf Dauer zu einer Entkoppelung der amerikanischen von den europäischen Sicherheitsinteressen führen. Dies war der Keim des Nato-Doppelbeschlusses, der die Aufstellung von Mittelstreckenraketen in Westeuropa vorsah, dies aber mit einem Verhandlungsangebot an die Sowjetunion verband, vertraglich beiderseits auf diese Waffensysteme zu verzichten. Sollte die Sowjetunion sich darauf einlassen, sein Mittelstreckenarsenal wieder aus dem Verkehr zu ziehen, werde der Westen auf die Nachrüstung verzichten.

Dieser Doppelbeschluss signalisierte den Sowjets, dass sich das Atlantische Bündnis nicht erpressen ließ.

Jedoch war der Beschluss sowohl in der Bevölkerung als auch in seiner eigenen Partei heftig umstritten, am Ende stand der Kanzler in seiner Partei fast allein.

Doch die Geschichte gab ihm Recht. 1987 stimmte Michail Gorbatschow der "Null-Lösung" zu, das bereits 1977 von Schmidt formulierte Fernziel des NATO-Doppelbeschlusses von 1979 – die beidseitige Vernichtung sowjetischer und US-amerikanischer atomarer Mittelstreckenraketen – wurde erreicht.

Ab 1983 war Schmidt Mitherausgeber der Hamburger Wochenzeitung Die Zeit und entfaltete eine rege Tätigkeit als Buchautor, Vortragsredner und gefragter Elder Statesman. Er blieb rastlos tätig, hielt Vorträge und schrieb dreißig Bücher, jedes einzelne lesenswert und anregend.

Zwei Prinzipien von Marc Aurel seien ihm besonders wichtig, sagte Helmut Schmidt einmal in einem Interview: "Dass jemand bei allen Widrigkeiten des Lebens seine Pflicht erfüllen muss und dass er verantwortlich ist für die Erfüllung seiner Pflichten." Zum anderen, dass er dabei "gelassen bleibt, sich selbst zur Gelassenheit zwingen soll."

Ein wahrlich großer Mann mit scharfem Verstand, unglaublicher Intelligenz und angenehm hanseatisch zurückhaltendem Charakter hat die Weltbühne verlassen und eine unangenehme Leere hinterlassen.

Ein "Macher" und Pragmatiker durch und durch, dessen Handlungen von Realitätssinn statt Wunschdenken geleitet waren, der oft aneckte, da er nüchtern und sachlich unbequeme Wahrheiten aussprach mich zeit meines Lebens sehr beeindruckt hat.


 

18.07.2015

Tierleid durch falsche Diagnose
Die Bundestierärztekammer warnt vor der Behandlung kranker Tiere durch Laien.

Was sich in erschreckender Weise immer wieder in unseren Beratungsgesprächen manifestiert, nämlich das immer stärkere Auftreten von privaten Heimtierhaltern, Laien und selbsternannten "Experten" in Internetforen und sozialen Netzwerken mit dubiosen "Ratschlägen" und Behandlungstipps, die schwere und oftmals auch tödliche Folgen für die Tiere haben, schlägt sich nun auch in einer Pressemittelung der Bundestierärztekammer nieder, die in Auszügen zitiert werden soll.

"Weil ‘alternative’ Behandlung sich besser anhört, oder weil man Vorbehalte gegen die sogenannte ‘Schulmedizin’ hat, suchen einige Tierbesitzer mit ihrem kranken Liebling nicht zuerst den Tierarzt auf, sondern legen die Gesundheit der Tiere in die Hände von Tierheilern. Oder sie versuchen, auf der Basis von Halbwissen aus dem Internet, das kranke Tier selbst zu behandeln“, erklärt Dr. Uwe Tiedemann, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Tierbehandlung der Bundestierärztekammer (BTK).

Was dabei herauskommen kann, zeigen einige Beispiele, die die BTK dokumentiert hat:

Die seit Tagen verklebten Augen eines Kaninchens werden auf Anraten eines Nicht-Tierarztes mit Augentropfen behandelt. Die Ursache war aber eine in die Augenhöhle durchgebrochene Zahnwurzel. Bei rechtzeitiger Untersuchung und Behandlung durch einen Tierarzt könnte das Tier noch leben."

Dem kann KaninchenInfo EU nur voll und ganz beipflichten und könnte die Dokumentation der BTK schrankweise füllen, denn die schlimmsten Fälle von Tierleid und -elend standen allesamt in einem kausalen Zusammenhang mit Internetforen und sozialen Netzwerken.

Die Halterin von Aphrodite wandte sich in buchstäblich letzter Sekunde endlich an einen Tierarzt, nachdem sie durch das Befolgen von  Ratschlägen so genannter "Experten" aus einem Internetforum schwerste gesundheitliche Schäden für ihr Kaninchen verursacht hatte.

 

"Tiedemann: „Wir können nur davor warnen, ohne Vorstellung des Tieres in einer Tierarztpraxis Diagnosen aus dem Internet zu übernehmen und auf eigene Faust herumzudoktern. Und in ein paar Wochenendkursen lernt man als Tierheilpraktiker, Dentist oder Akupunkteur eben nicht dasselbe wie ein Tierarzt im fünfeinhalbjährigen Studium, das mit einer staatlichen Prüfung und Zulassung zur tierärztlichen Tätigkeit (Approbation) bundesweit einheitlich abschließt.“ Nicht zuletzt wegen der Gefahr der Übertragung ansteckender Krankheiten vom Tier auf den Menschen sei solides Fachwissen gefragt.

Nur Tierärzte verfügen durch ihre umfassende Ausbildung und oft jahrelange Weiterbildung nach dem Studium über das Wissen, eine Diagnose zu stellen und eine geeignete Therapie einzuleiten. Und nur Tierärzte können abschätzen, ob eine schulmedizinische oder eine regulationsmedizinische Behandlung wie z.B. Homöopathie, Pflanzenmedizin, zielgerichtete Physiotherapie, Akupunktur oder auch eine Kombination für den einzelnen Patienten sinnvoll und zielführend ist, so Tiedemann".

Dem kann sich KaninchenInfo EU nur voll und ganz anschließen!

Link zur vollständigen Pressemitteilung der Bundestierärztekammer vom 17.07.2015: Hier.


 

20.04.2015

Mer losse d'r Dom en Kölle...

Ein etwas amüsantes Fundstück wurde im Kölner Express entdeckt.

Der Standort des Kölner Doms ist – so man Facebook glauben mag – tatsächlich Düsseldorf.

Artikel als PDF

Was auf den ersten Blick erheiternd wirkt, zeigt aber sehr deutlich auf, welcher Informationswert Facebook und Internetforen beizumessen ist.

Von daher noch einmal die ausdrückliche Warnung vor Tipps und Hinweisen aus sozialen Netzwerken, in denen sich so genannte „Experten“ und „Tierschützer“ präsentieren, die bar jeglicher Grundkenntnis sich auf Kosten von Tieren selbst inszenieren.

In diesen Netzwerken schreibt der eine vom anderen ab, und wenn es nur oft genug „im Netz“ steht, dann wird das unkritisch geglaubt und nicht ansatzweise hinterfragt. In Internetforen trifft man aber keine Veterinärmediziner, Biologen oder ausgebildete Tierpfleger, sondern private Heimtierhalter, denen es um Prestige und Anerkennung in eben diesen Netzwerken geht  und die keinesfalls in der Lage sind, fundierte und qualifizierte Aussagen zu treffen.

Hier wird selbst vor medizinischen Aussagen nicht zurückgeschreckt und so ist es nicht verwunderlich, das die schlimmsten Fälle von Tierleid, mit denen KaninchenInfo EU konfrontiert worden ist, immer auf so genannte "Expertentipps" aus Internetforen oder Aktivitäten von Internet "tierschützern" zurückzuführen waren.

Daher noch einmal die eindringliche Warnung!

Befolge niemals Tipps und Aussagen aus Internetforen und sozialen Netzwerken.

 

Fazit:

Mer losse d'r Dom en Kölle, denn do jehööt hä hin.

Vor allem aber überlassen wir Informationen über Umgang mit und Haltung von Tieren ausgebildeten Tierpflegern und insbesondere medizinische Fragen studierten und qualifizierten Tierärzten und keinen privaten Laien!


 

04.04.2015

Ich bin doch nicht blöd

Kaninchen werden immer vermenschlicht und auf den Status einen "niedlichen Plüschtieres" reduziert. Nicht grundlos vegetieren tausende von Kaninchen als Kuscheltier oder Kinderersatz in Käfigen und Ställen vor sich hin, da der kommerzielle Tierhandel die Wirkung des Lorenzschen Kindchenschemas eiskalt vermarktet und mit dem Leid und Elend der Tiere sein Geld verdient.

Insbesondere zu Ostern treibt dieses Verkitschen von Lebewesen groteske Blüten, eine augefällige Besonderheit war die Werbekampagne von Media Markt unter dem Namen "Osterhasenrasen".

Zwar sind diese bizarren Kostüme zum Glück nur mit dem Computer animiert und die Tiere sind nicht wirklich hineingezwängt worden, trotzdem wird hier ein vollkommen falsches Bild der Tiere gezeichnet und dazu animiert, dieses nachzuahmen.

 

Immerhin ist die Menschenmenge nicht echt und den Tieren wird zumindest die Geräusch- und Lärmkulisse erspart.

 

Positiv ist auch, dass am Ziel Frischfutter bereitgestellt wird und die Tiere nicht in Leinen oder Geschirre gezwängt werden, wie es bei den tierquälerischen und lebensverachtenden Kaninhopveranstaltungen der Fall ist.

Es ist zwar durchaus erkennbar, dass man sich bemüht hat, die Stressbelastung der Tiere zu minimieren, trotzdem werden die Tiere hier verkitscht und auf Plüsch- und Spaßgegenstände reduziert.

Gerade durch das Verniedlichen und Vermenschlichen der Tiere wird aber viel unnötiges Tierleid verursacht. Das muss nicht sein, denn: Ich bin doch nicht blöd!


 

12.03.2015

Doggennetz stellt Arbeit ein

Mit tiefer Bestürzung, aber auch absolutem Verständnis haben wir zur Kenntnis genommen, das der tierschutzkritische Blog "Doggennetz" seine Arbeit eingestellt hat.

Damit verliert der seriöse Tierschutz, aber vor allem verlieren auch die Menschen, die sich für das Wohl von Tieren einbringen möchten, eine wichtige und wertvolle Informationsquelle, um den seriösen Tierschutz von dubiosen Organisationen und Personen unterscheiden zu können.

Wenn Frau Burger auf Ihrer Seite die häufige Wahrnehmung des Begriffs "Tierschutz" als "grün-schillernde Mélange von blühendem Dilettantismus sachkundefreier Vollblut-Laien, von emotionalem und damit oft kontraproduktivem Panik-Tierschutz, von blanker Misanthropie vor teilweise bekennend rechtsextremistischem Hintergrund sowie kaum verhüllter Spendenabzocke" bezeichnet, der den seriösen Tierschutz behindert und verhindert, so deckt sich das vollkommen mit den Erfahrungen, die KaninchenInfo EU in den langen Jahren seiner Arbeit immer wieder gemacht hat.

Auch KaninchenInfo EU stellt immer wieder mit Schaudern und Entsetzen fest, wie insbesondere in Internetforen und andere sozialen Netzwerke Selbstdarsteller, Personen ohne selbst rudimentärstes Wissen über Biologie und Physiologie von Tieren und Rechtsradikale ihr Gedankengut verbreiten und ihre digitale Bühne finden, um sich auf Kosten der Tiere selbst zu inszenieren.

Gerade durch diese sozialen Netzwerke verschiebt sich die Aufmerksamkeit immer mehr weg vom seriösen, effizienten, und fachkompetenten und ethischen Tierschutz zu Selbstdarstellern auf Kosten von Tieren, was für den unbedarften Leser oft auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist.

Van daher war Doggennetz in seiner Eigenschaft als kritischer Blog eine sehr wichtige und wertvolle Instanz für den Tierschutz, da hier durch kritisches und sachliches Hinterfragen diese Strukturen aufgedeckt und aufgezeigt wurden.

KaninchenInfo EU zollt Karin Burger höchsten Respekt und Anerkennung für ihre Arbeit und ihren langjährigen Kampf zur Aufdeckung dieser Strukturen und Machenschaften.


 

 

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