KaninchenInfo EU


Aufnahme unserer Kaninchen


 

Hier gibt es Informationen zu den wichtigsten Fragen rund um das Thema Aufnahme unserer Kaninchen.

 

1. Ist KaninchenInfo EU ein Tierheim?

Ja und Nein. KaninchenInfo EU unterhält kein klassisches Tierheim im Sinne der landläufigen Vorstellung, sondern kooperiert mit den Tierheimen der Region und verfügt über dezidierte Pflegestellen, in denen die Tiere durch sachkundige Personen betreut werden.

Selbstverständlich betreibt KiEU aber juristisch ein „Tierheim“ bzw. eine „ähnliche Einrichtung“ im Sinne des §11 (1) 3 Tierschutzgesetz. Dementsprechend besteht auch die Erlaubnis der zuständigen Behörde und die Haltung unserer Schützlinge unterliegt der regelmäßigen amtlichen Kontrolle des LMVetAmtes, um somit die Qualität der Haltung und Versorgung der durch uns betreuten Tiere zu dokumentieren.

 

2. Nimmt KaninchenInfo EU alle Kaninchen sofort auf?

Leider sind unsere Aufnahmekapazitäten begrenzt, so dass nicht immer jedes Tier sofort aufgenommen werden kann.

Jedes bereits aufgenommene Tier hat den Anspruch auf bestmögliche Betreuung, tierärztliche Versorgung und anschließende Vermittlung in eine artgerechte Haltung, was natürlich auch räumliche, zeitliche, personelle und finanzielle Ressourcen erforderlich macht.

Im Gegensatz zu diversen Internetforen oder sich als „Notstation“ präsentierenden Privatpersonen, wo Tiere massenhaft aufgenommen und dann mehr schlecht als recht versorgt werden, gibt es bei KiEU ein klar definiertes Qualitätsmanagement. Der Schutz und die optimale Betreuung der bereits vorhandenen Bestandtiere hat dabei oberste Priorität.

Deswegen kann manchmal eine Aufnahme neuer Langohren nur zu einem späteren Zeitpunkt angeboten werden.

 

3. Warum kann ich ein Kaninchen nicht „einfach so vorbeibringen“, sondern ist das Abstimmen eines Termins für die Abgabe erwünscht?

Die Aufnahme soll für das jeweilige Tier immer so stressfrei wie möglich erfolgen, weswegen hierfür Planung und Vorbereitung erforderlich sind.

So müssen die Unterkünfte für die Neuzugänge vorbereitet werden, ein qualifizierter Tierpfleger muss für die Eingangsbegutachtung bereitstehen, die Tiere müssen zügig in die tierärztliche Eingangsuntersuchung eingesteuert werden und selbstverständlich benötigt ein Neuzugang gerade in den ersten Tagen nach seiner Aufnahme eine sehr engmaschige und intensive Betreuung um Auffälligkeiten festzustellen und Charakter und Eigenheiten des jeweiligen Tieres kennenzulernen.

Deswegen ist eine geplante und abgestimmte Aufnahme für das Wohl des Tieres sehr wichtig.

 

4. Gibt es feste Aufnahmetermine?

Grundsätzlich wird jede Aufnahme mit dem Halter individuell abgestimmt. Im Regelfall finden die Aufnahmen aber immer Samstagvormittag statt, damit mehr Zeit zur Verfügung steht, die Tiere intensiv zu beobachten und sie zeitnah am darauffolgenden Montag zur tierärztlichen Eingangsuntersuchung vorgestellt werden können.

 

5. Warum holen wir die Kaninchen ab, bzw. nehmen sie direkt vom Halter vor Ort auf?

Kaninchen sind sehr revierbezogen und reagieren auf jede Veränderung des gewohnten Umfelds mit Stress. Auch der Transport stellt für die Tiere eine Belastung dar, so dass sie sich die ersten Tage in ihrem neuen Umfeld erst einmal einleben müssen. Um eventuelle Auffälligkeiten und besondere Verhaltensweisen besser und schneller feststellen zu können, ist es daher hilfreich, sie in ihrem gewohnten Umfeld sehen zu können und ihr normales Verhalten zu beobachten.

 

6. Was muss ich bei Abgabe des Tieres / der Tiere mitbringen?

Zunächst einmal das abzugebende Tier / die abzugebenden Tiere sowie ggf. den Personalausweis des Halters / der Halterin, bzw. bei Fundtieren des Finders / der Finderin.

Zusätzlich benötigen wir – wenn vorhanden – den Impfausweis, um die korrekten Termine für die notwendigen Wiederholungsimpfungen ermitteln zu können. Sollte sich ein Tier zum Zeitpunkt der Abgabe in veterinärmedizinischer Behandlung befinden, benötigen wir die zu gebenden Medikamente, die Medikationsanordnung des behandelnden Tierarztes und dessen Kontaktdaten.

 

7. Warum muss ich einen Übernahmevertrag unterschreiben?

Bezüglich der Aufnahme, Betreuung und Vermittlung unserer Schützlinge unterliegen wir einer Dokumentationspflicht, d. h. Informationen wie Herkunft und Verbleib eines Tieres, Gesundheitsdaten (Krankheiten und deren Verlauf), durchgeführte therapeutische oder prophylaktische Maßnahmen (z. B. Impfungen, Kastrationen), Fundtiermeldungen etc. sind für jedes einzelne Tier zu dokumentieren und aufzubewahren.

Zwar sind Tiere gem. §90a BGB keine Sachen, allerdings sind bezüglich des Eigentumsrechts die für Sachen geltenden Vorschriften rechtlich relevant und der Übernahmevertrag ist somit für uns auch der Nachweis der Herkunft des betreffenden Tieres und für den Halter / die Halterin der Nachweis des Verbleibs seines / ihres Tieres.

 

8. Welche persönlichen Angaben befinden sich auf dem Übernahmevertrag?

Für den Übernahmevertrag benötigen wir den Namen, die Anschrift und - bei Übernahme eines Fundtieres oder Abgabe eines Kaninchen direkt bei uns - die Personalausweisnummer. Zusätzlich kann (für eventuelle Rückfragen) die Telefonnummer und / oder Emailadresse angegeben werden.

 

9. Werden meine persönlichen Daten weitergegeben?

Nein, die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und der EU-Datenschutzgrundverordnung werden strikt beachtet. Persönliche Daten werden nur und ausschließlich dann weitergegeben, sofern ein gesetzlicher Auskunftsanspruch (Bestandsbuchprüfung durch das zuständige Veterinäramt) besteht.

Detaillierte Informationen zum Datenschutz und zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in der allgemeinen Datenschutzerklärung unserer Webseite www.kanincheninfo.eu.

 

10. Wie viel Zeit muss für die Abgabe eingeplant werden?

Eine genaue Zeitangabe lässt sich schwer bestimmen, da jede Aufnahme selbstverständlich individuell ist, im Regelfall sollten aber mindestens 30 Minuten eingeplant werden.

Bei der Aufnahme findet immer auch eine Eingangsbegutachtung durch entsprechend qualifizierte Tierpfleger statt, ebenfalls werden noch einmal Besonderheiten, Auffälligkeiten, Freß- und Verhaltensgewohnheiten etc. erfragt.

Für die optimale Betreuung des jeweiligen Tieres ist es sehr wichtig, soviel wie möglich über seine Vorgeschichte zu wissen, daher sollte hierfür entsprechend Zeit eingeplant werden.

 

11. Was kostet mich eine Abgabe?

Einen fest definierten Betrag für die Aufnahme eines Tieres gibt es bei uns nicht.

Selbstverständlich entstehen auch uns Kosten für die tierärztliche Versorgung, Futter etc., die wir auch zum Teil durch eine Abgabegebühr abdecken möchten. Allerdings sind auch die wirtschaftlichen Verhältnisse jedes Menschen individuell und so darf die Aufnahme eines Tieres nicht daran scheitern, das sich jemand eine Abgabegebühr nicht leisten kann.

Von daher stellen wir es in das freie Ermessen, ob und in welcher Höhe man eine Abgabegebühr entrichten möchte. Diese kann bar oder durch Überweisung auf das Konto einer von uns benannten gemeinnützigen Organisation entrichtet werden.

 

12. Darf ein neu aufgenommenes Kaninchen gleich in eine bestehende Gruppe?

Leider nein, denn ohne vorhergehende Quarantäne geht es nicht.

Neue Tiere bedeuten immer ein Gesundheitsrisiko, denn auch ohne sichtbare Anzeichen und klinische Symptome kann ein Tier immer von Endo- oder Ektoparasiten befallen, oder Träger einer Infektionskrankheit sein.

So ist jedes neu aufgenommene Tier quasi eine „Wundertüte“, da wir nicht wissen, was uns genau an Parasitenbefall, körperlicher Beschaffenheit, Impf- und Kastrationsstatus, Gesundheitszustand etc. bei dem Tier erwartet.

Daher ist es zwingend erforderlich, jedes neu aufgenommene Tier vorübergehend in Quarantäne zu nehmen, d. h. von anderen getrennt zu halten und in einem Bereich unterzubringen, der sich leicht mit Desinfektionsmittel, Dampfreinigungsgeräten etc. säubern lassen muss, da es sonst den ganzen Tierbestand anstecken könnte.

Die Vergesellschaftung eines neu aufgenommenen Kaninchens mit anderen Kaninchen kann daher nur nach Ablauf der Quarantänezeit und Freigabe durch unsere Tierärztin erfolgen.

 

13. Werden als Paar abgegebene Tiere auch getrennt?

Nein, denn die Quarantäne bezieht sich ja auf die räumlich zu den Bestandstieren getrennte Unterbringung. Als Paar abgegebene Tiere können daher zusammenbleiben.

 

14. Wo werden die Tiere untergebracht?

Zunächst einmal erfolgt die Unterbringung in einem unserer kooperierenden Tierheime oder einer unserer Pflegestellen, die über die räumlichen Gegebenheiten verfügen, was z. B. einen gefliesten Raum, der gut desinfizierbar ist, voraussetzt. Denn ein neues Tier, welches Parasiten mit einschleppt, würde ansonsten ein hohes Infektionsrisiko für andere Tiere bedeuten und mühsame Desinfektion erforderlich machen.

Nach Ablauf der Quarantänefrist, bzw. Abschluss evtl. erforderlicher veterinärmedizinischer Behandlungen erfolgt dann die Eingliederung in eine Vermittlungsgruppe und – bei aus Innenhaltung stammenden Langohren – die Vorbereitung auf die Außenhaltung.

Die Zusammenstellung der Vermittlungsgruppe richtet sich nach dem Charakter des individuellen Tieres und seinem Gesundheitszustand, so werden z. B. Schnupfen- oder e. c. Erregerträger nur mit entsprechenden Partnertieren vergesellschaftet, um eine Infektion anderer Tiere auszuschließen und die individuelle Betreuung sicherzustellen.

 

15. Ab wann werden die Tiere weitervermittelt?

Da die Langohren in unterschiedlichstem Zustand übernommenen werden, lässt sich hier keine pauschale Aussage treffen.

So müssen unkastriere Rammler natürlich erst einmal kastriert werden und ihre entsprechende Kastrationsfrist abwarten, eventuell vorhandene Krankheiten müssen behandelt werden, notwendige Ernährungsumstellungen müssen vorgenommen werden, so dass die Stehzeit in unserer Obhut von vielen individuellen Faktoren abhängig ist.

Grundsätzlich verbleibt aber jedes Kaninchen für mindestens 30 Tage in unserer Obhut, da wir nur so fundierte Aussagen über Charakter und Eigenschaften des Tieres treffen können und eventuelle Krankheiten ausschließen können.

 

16. Wohin werden die Tiere weitervermittelt?

Da wir ausschließlich in artgerechte Haltung vermitteln, muss sich die Haltung an der Biologie und Physiologie der Tiere orientieren. Dazu gehören u. a. die Haltung in einem mindestens 6qm großen und nach allen 6 Seiten gesicherten Aussengehege, das Vorhandensein mindestens eines Partnertieres und eine trockenfutterfreie Ernährung.

Deswegen führen wir mit jedem Interessenten / jeder Interessentin grundsätzlich ein Vorgespräch und eine vor Ort Besichtigung der geplanten Haltung durch. Während des Vorgesprächs wird der Interessent / die Interessentin über die Ansprüche und Bedürfnisse der Tiere informiert und über die Möglichkeiten der Gestaltung einer artgerechten Haltung beraten.

Bei der vor Ort Besichtigung wird häufig gemeinsam die Gestaltung eines Geheges oder die Erweiterung eines bereits bestehenden Geheges geplant. Wenn hinsichtlich Platz, Sicherheit, Ernährung etc. alle Voraussetzungen für eine artgerechte Haltung gegeben sind, kann dann eine Vermittlung des / der gewünschten Tiere erfolgen.

Eine Vermittlung unserer Schützlinge über Internetforen oder andere soziale Netzwerke erfolgt aus Gründen der Seriosität grundsätzlich nicht.

 

17. Darf ich erfahren, wohin meine Kaninchen vermittelt worden sind?

Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir keine persönlichen Informationen weitergeben. Allerdings kann uns bei Aufnahme eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung erteilt werden, dass wir bestimmte Kontaktdaten des Vorbesitzers / der Vorbesitzerin an den neuen Halter / die neue Halterin weitergeben dürfen. Eine Kontaktaufnahme unterliegt dann aber nur dem freiwilligen Ermessen des neunen Halters / der neuen Halterin.

18. Wie sind die Erreichbarkeiten von KaninchenInfo EU?

E-Mailanfragen sind an info@kanincheninfo.eu zu richten, für telefonische Anfragen steht im Regelfall von Dienstag bis Freitag von 19:00 Uhr bis 20.00 Uhr die 04 21 / 6 84 28 02 zur Verfügung, ansonsten bitte den Anrufbeantworter besprechen.

Das Team von KaninchenInfo EU arbeitet ehrenamtlich, d. h. sie haben einen Beruf und arbeiten ausschließlich in ihrer Freizeit für die Tiere. Hierzu gehören auch viele Tierarzt- und vor Ort Termine. Die Versorgung der Tiere hat hier gegenüber telefonischer Erreichbarkeit absolute Priorität, deswegen kann bei hohem Anfrageaufkommen ein Rückruf evtl. erst einige Tage später erfolgen.

Viele unserer Schützlinge benötigen häufige Tierarzttermine und zeitintensive Betreuung, bis sie zur Vermittlung freigegeben werden können. Aus diesem Grunde ist man nicht immer telefonisch erreichbar und können Mailanfragen schneller beantwortet werden.

E-Mailanfragen können daher grundsätzlich schneller beantwortet werden, als Ansagen auf dem Anrufbeantworter und werden aus diesem Grund bevorzugt.

Das Bearbeiten von E-Mailanfragen erfolgt im Regelfall jeweils morgens und abends.

 


 

Zurück